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Phase 1

Gesetz zur Verbesserung der Möglichkeiten zur Einziehung von Kraftfahrzeugen, die zur Begehung von Straftaten verwendet werden

Initiator: Berlin Eingereicht: 06.03.2026 BR-Drs. 55/26(B)
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Einziehungsmöglichkeiten von Kraftfahrzeugen, die zur Begehung von Straftaten verwendet werden, wurde von der Initiative Berlin eingebracht.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Fahrzeuge vermietest oder verleihst, die möglicherweise für Straftaten genutzt werden.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die für die Einziehung von Fahrzeugen zuständig ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Sicherheit im Straßenverkehr und der Schutz vor organisierter Kriminalität interessiert.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben das Problem der Nutzung von Kraftfahrzeugen durch Mitglieder der organisierten Kriminalität zur Begehung von Straftaten, wie Drogenkurierfahrten und illegalen Autorennen, angehen. Ziel ist es, die Einziehung solcher Fahrzeuge zu erleichtern und damit die Allgemeinheit besser zu schützen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Derzeit ist die Einziehung von Fahrzeugen, die für Straftaten genutzt werden, nur möglich, wenn der Vermieter oder Verleiher mindestens leichtfertig gehandelt hat.

Geplant ist

Der Verschuldensmaßstab soll von leichtfertig auf fahrlässig verschärft werden, um die Einziehung solcher Fahrzeuge zu erleichtern.

Beispiel: Ein Autovermieter könnte künftig ein Fahrzeug verlieren, wenn er es ohne ausreichende Prüfung an jemanden vermietet, der es für ein illegales Autorennen nutzt.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Einziehung von Fahrzeugen bei Dritten ist nur bei leichtfertigem Verhalten des Vermieters oder Verleihers möglich.

Neu: Der Verschuldensmaßstab wird auf fahrlässig geändert, was die Einziehung erleichtert.

In der Praxis: Vermieter und Verleiher müssten bei der Fahrzeugüberlassung sorgfältiger prüfen, um einer möglichen Einziehung zu entgehen.

Mögliche Folgen

  • Durch die Verschärfung des Verschuldensmaßstabs könnten mehr Fahrzeuge, die für Straftaten genutzt werden, eingezogen werden.
  • Vermieter und Verleiher könnten verstärkt Maßnahmen ergreifen, um die missbräuchliche Nutzung ihrer Fahrzeuge zu verhindern.

Zu beachten

  • Vermieter und Verleiher müssten verstärkt darauf achten, an wen sie ihre Fahrzeuge vermieten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  • Die Verschärfung könnte zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand für Behörden führen, die für die Einziehung zuständig sind.

Offene Fragen

  • Wie wird die praktische Umsetzung der verschärften Regelung kontrolliert?
  • Welche Maßnahmen müssen Vermieter und Verleiher konkret ergreifen, um Fahrlässigkeit zu vermeiden?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema ist relevant, weil es die Sicherheit im Straßenverkehr und die Bekämpfung der organisierten Kriminalität betrifft. Es wird diskutiert, wie effektivere Maßnahmen zur Einziehung von Fahrzeugen umgesetzt werden können, um die Allgemeinheit zu schützen.

Wer ist betroffen?

Vermieter und Verleiher von KraftfahrzeugenMitglieder der organisierten Kriminalität, die Fahrzeuge für Straftaten nutzenBehörden, die für die Durchsetzung der Einziehung zuständig sind