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Phase 7

Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) Eingereicht: 07.11.2025 BR-Drs. 643/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung ein. Ziel ist es, den elektronischen Rechtsverkehr zu fördern und die Prozesse effizienter zu gestalten.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du als Gerichtsvollzieher tätig bist und elektronische Dokumente verarbeiten musst.
  • Ja, wenn du als Rechtsanwalt Anträge an Vollstreckungsgerichte stellst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die Vollstreckungsaufträge elektronisch einreicht.
  • Ja, wenn du in einem Kreditinstitut tätig bist, das in Zwangsvollstreckungsverfahren involviert ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Effizienz und Digitalisierung von Justizprozessen interessiert.
  • Ja, wenn dir der Schutz vor Dokumentenverlust in rechtlichen Verfahren wichtig ist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll die Anzahl der hybriden Aufträge und Anträge bei den Vollstreckungsorganen verringert werden, um Zeitverluste und das Risiko des Verlusts von Dokumenten zu minimieren. Zudem sollen Unklarheiten im elektronischen Rechtsverkehr beseitigt und die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gefördert werden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Vollstreckbare Ausfertigungen müssen in Papierform vorgelegt werden, was zu Zeitverzögerungen und Verlustgefahr führen kann.

Geplant ist

Die Übermittlung elektronischer Kopien von vollstreckbaren Ausfertigungen soll ausreichen, um die Prozesse zu beschleunigen und Verlustrisiken zu minimieren.

Beispiel: Ein Gerichtsvollzieher kann künftig eine vollstreckbare Ausfertigung elektronisch erhalten und direkt weiterverarbeiten, ohne auf die Papierform warten zu müssen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die vollstreckbare Ausfertigung wird in Papierform erteilt und muss physisch vorgelegt werden.

Neu: Die vollstreckbare Ausfertigung kann elektronisch übermittelt und verarbeitet werden.

In der Praxis: Der Prozess der Zwangsvollstreckung wird schneller und sicherer, da die Gefahr des Dokumentenverlusts minimiert wird.

Mögliche Folgen

  • Durch die Digitalisierung könnten die Prozesse der Zwangsvollstreckung effizienter und schneller werden.
  • Für die Umsetzung könnten zusätzliche technische Ressourcen und Schulungen erforderlich sein.

Zu beachten

  • Für die sichere elektronische Übermittlung von Dokumenten müssen geeignete technische Standards und Sicherheitsvorkehrungen etabliert werden.
  • Die Umstellung auf elektronische Verfahren könnte initialen Schulungsbedarf für die betroffenen Akteure erfordern.

Offene Fragen

  • Wie werden die technischen Standards für die sichere elektronische Übermittlung konkret definiert?
  • Welche Kosten sind mit der Umstellung auf die neuen elektronischen Verfahren verbunden?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, da es die Effizienz und Sicherheit von Zwangsvollstreckungsverfahren erhöhen soll. In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie die Digitalisierung der Justizprozesse vorangebracht und gleichzeitig der Schutz vor Manipulationen gewährleistet werden kann.

Wer ist betroffen?

GerichtsvollzieherRechtsanwälteBehördenjuristische Personen des öffentlichen RechtsInkassodienstleisterKreditinstitute