CORENODAInformationen. Einordnen. Verstehen.
Antrag

Gleiche Rechte für alle - Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz 20 Jahre nach Inkrafttreten wirksamer machen

Initiator: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Eingereicht: 09.06.2026 BT-Drs. 21/6337
Aktueller Status:Überwiesen
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Antrag eingebracht, um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 20 Jahre nach seinem Inkrafttreten zu stärken und wirksamer zu machen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Hautfarbe, Religion oder sexueller Identität erfährst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer staatlichen Institution arbeitest, die künftig stärker an das AGG gebunden wäre.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dir die Stärkung von Antidiskriminierungsmaßnahmen in Deutschland wichtig ist.
  • Ja, wenn du dich für die Anpassung an europäische Antidiskriminierungsstandards interessierst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben Diskriminierung bekämpfen, die gesellschaftliche Teilhabe verbessern und die wirtschaftliche Entwicklung fördern, indem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gestärkt und an europäische Standards angepasst wird.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierung, ist jedoch auf private Akteure beschränkt und bietet nur begrenzte Klagemöglichkeiten.

Geplant ist

Der Anwendungsbereich des AGG soll auf staatliches Handeln erweitert werden. Zudem sollen kollektive Rechtsdurchsetzungsinstrumente wie das Verbandsklagerecht eingeführt werden.

Beispiel: Eine Person, die Diskriminierung durch eine staatliche Institution erfährt, könnte künftig direkt auf Grundlage des AGG klagen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Das AGG gilt hauptsächlich für private Akteure und bietet individuelle Klagemöglichkeiten.

Neu: Das AGG soll auch für staatliches Handeln gelten und kollektive Klagemöglichkeiten einschließen.

In der Praxis: Staatliche Institutionen müssten sich stärker an Antidiskriminierungsstandards halten, und es gäbe mehr Möglichkeiten, Diskriminierung kollektiv anzugehen.

Mögliche Folgen

  • Durch die Erweiterung des AGG könnten staatliche Institutionen stärker in die Pflicht genommen werden, diskriminierungsfrei zu handeln.
  • Die Einführung eines Verbandsklagerechts könnte es ermöglichen, strukturelle Diskriminierungen effektiver zu bekämpfen.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung der erweiterten Antidiskriminierungsmaßnahmen könnten zusätzliche Ressourcen und Schulungen in staatlichen Institutionen erforderlich sein.
  • Die Einführung von kollektiven Klagemöglichkeiten könnte zu einem Anstieg von Gerichtsverfahren führen.

Offene Fragen

  • Wie genau sollen die erweiterten Klagemöglichkeiten umgesetzt werden?
  • Welche zusätzlichen Ressourcen wären für staatliche Institutionen erforderlich, um die neuen Anforderungen zu erfüllen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Stärkung von Antidiskriminierungsmaßnahmen und die Anpassung an europäische Standards betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie Diskriminierung effektiver bekämpft und gesellschaftliche Teilhabe verbessert werden kann.

Wer ist betroffen?

Bürger, die Diskriminierung erfahrenStaatliche InstitutionenArbeitgeber und private Akteure