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Antrag

Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke einführen - Gesundheit schützen, Krankenkassen entlasten, Rezepturen verbessern

Initiator: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Eingereicht: 23.06.2026 BT-Drs. 21/6659
Aktueller Status:Noch nicht beraten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Antrag eingebracht, der die Einführung einer Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke vorsieht. Ziel ist es, die Gesundheit zu schützen, Krankenkassen zu entlasten und die Rezepturen der Getränke zu verbessern.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Hersteller von zuckergesüßten Getränken bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du regelmäßig zuckergesüßte Getränke konsumierst.
  • Ja, wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn du dich für öffentliche Gesundheitsmaßnahmen interessierst.
  • Ja, wenn dir die finanzielle Entlastung der Krankenkassen wichtig ist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll der übermäßige Konsum von Zucker, insbesondere durch zuckergesüßte Getränke, reduziert werden. Diese Getränke tragen erheblich zu Adipositas, Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei, was die Krankenkassen finanziell belastet.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Derzeit gibt es keine spezielle Abgabe auf zuckergesüßte Getränke in Deutschland.

Geplant ist

Eine gestaffelte Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke soll eingeführt werden, um den Zuckergehalt zu reduzieren und den Konsum zu senken.

Beispiel: Hersteller könnten ihre Rezepturen ändern, um den Zuckergehalt zu verringern und die Abgabe zu vermeiden, was zu einer größeren Auswahl an zuckerreduzierten Getränken führen könnte.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Es gibt keine spezifische finanzielle Belastung für Hersteller von zuckergesüßten Getränken, die den Zuckergehalt reduzieren würde.

Neu: Mit der Einführung der Abgabe wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, den Zuckergehalt in Getränken zu senken.

In der Praxis: Hersteller könnten verstärkt in die Entwicklung zuckerreduzierter Rezepturen investieren.

Mögliche Folgen

  • Durch die Abgabe könnte der Konsum von zuckergesüßten Getränken sinken.
  • Die Krankenkassen könnten langfristig finanziell entlastet werden.
  • Hersteller könnten ihre Produktrezepturen anpassen, um die Abgabe zu vermeiden.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung der Abgabe wäre eine klare Definition der abgabepflichtigen Produkte erforderlich.
  • Es könnte zusätzlicher Verwaltungsaufwand für die Kontrolle und Durchsetzung der Abgabe entstehen.

Offene Fragen

  • Wie genau wird die Staffelung der Abgabe gestaltet?
  • Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass die Abgabe nicht zu einer sozialen Belastung wird?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die öffentliche Gesundheit und die finanzielle Stabilität der Krankenkassen betrifft.
  • In der Debatte wird diskutiert, wie effektiv solche Abgaben den Zuckerkonsum reduzieren können und welche sozialen Auswirkungen sie haben könnten.

Wer ist betroffen?

Hersteller von zuckergesüßten GetränkenVerbraucher von zuckergesüßten GetränkenGesetzliche Krankenkassen