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Antrag

Kein Geld für das syrische Übergangsregime - Menschenrechte schützen, religiöse Minderheiten in Syrien vor Verfolgung bewahren

Initiator: Fraktion der AfD Eingereicht: 05.05.2026 BT-Drs. 21/5765
Aktueller Status:Überwiesen
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion der AfD hat einen Antrag eingebracht, der fordert, dass Deutschland keine finanziellen Mittel an das syrische Übergangsregime bereitstellt, um Menschenrechte zu schützen und religiöse Minderheiten in Syrien vor Verfolgung zu bewahren.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Organisation arbeitest, die humanitäre Hilfe in Syrien leistet und von deutschen Mitteln abhängig ist.
  • Ja, wenn du Teil der syrischen Regierung oder einer staatlich kontrollierten Einrichtung bist, die bisher finanzielle Unterstützung aus Deutschland erhalten hat.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in Deutschland lebst und dich für die Verwendung öffentlicher Gelder in internationalen Hilfsprojekten interessierst.
  • Ja, wenn du in einer deutschen Behörde arbeitest, die mit der Verwaltung von Hilfsgeldern befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Wahrung von Menschenrechten und der Schutz religiöser Minderheiten in Krisengebieten interessiert.
  • Ja, wenn du Bedenken hinsichtlich der Verwendung von Steuergeldern in internationalen Konfliktgebieten hast.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll der Antrag verhindern, dass deutsche Gelder zur Begehung oder Begünstigung von Menschenrechtsverletzungen in Syrien beitragen. Es soll sichergestellt werden, dass keine Unterstützung für staatliche syrische Machtstrukturen erfolgt, solange nicht nachprüfbar ausgeschlossen ist, dass diese Mittel für Menschenrechtsverletzungen genutzt werden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Deutschland gehört zu den großen Gebern humanitärer Hilfe für Syrien und unterstützt das Land mit finanziellen Mitteln.

Geplant ist

Deutschland soll keine finanziellen Mittel mehr an das syrische Übergangsregime bereitstellen, sofern nicht sichergestellt ist, dass diese Mittel nicht zur Begehung von Menschenrechtsverletzungen beitragen.

Beispiel: Projekte in Syrien, die bisher von deutschen Geldern unterstützt wurden, könnten gestoppt werden, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass sie nicht zur Unterstützung von Menschenrechtsverletzungen beitragen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Deutschland leistet humanitäre Hilfe für Syrien, die auch staatliche syrische Einrichtungen unterstützen kann.

Neu: Die Unterstützung soll ausgesetzt werden, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass die Mittel nicht für Menschenrechtsverletzungen verwendet werden.

In der Praxis: Es könnte zu einem Stopp oder einer Reduzierung der finanziellen Unterstützung für syrische Projekte kommen, die bisher von deutschen Geldern profitiert haben.

Mögliche Folgen

  • Durch die Aussetzung der finanziellen Unterstützung könnten Projekte in Syrien, die auf deutsche Gelder angewiesen sind, gestoppt oder eingeschränkt werden.
  • Die Maßnahme könnte den Druck auf die syrische Regierung erhöhen, Menschenrechtsverletzungen zu unterbinden.

Zu beachten

  • Die Aussetzung der Gelder könnte auch humanitäre Projekte betreffen, die nicht direkt mit der syrischen Regierung verbunden sind, was die humanitäre Lage vor Ort verschlechtern könnte.
  • Es besteht das Risiko, dass ohne ausreichende Überprüfungsmechanismen dennoch Mittel in die falschen Hände gelangen könnten.

Offene Fragen

  • Wie sollen die Überprüfungsmechanismen gestaltet werden, um sicherzustellen, dass keine Mittel für Menschenrechtsverletzungen verwendet werden?
  • Welche konkreten Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Unterstützung wieder aufgenommen werden kann?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Frage der Verantwortung Deutschlands bei der internationalen Unterstützung in Krisengebieten und die Sicherstellung der Menschenrechte betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie humanitäre Hilfe effektiv geleistet werden kann, ohne Menschenrechtsverletzungen zu unterstützen.

Wer ist betroffen?

Syrische Ministerien und staatlich kontrollierte Einrichtungen, die bisher von deutschen Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen profitiert haben.Religiöse Minderheiten in Syrien, die im Verlauf des Konflikts Übergriffen ausgesetzt waren.
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