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Antrag

Keine Ausweitung der EU-Sozialpolitik in Bereiche des Gesundheitswesens

Initiator: Fraktion der AfD Eingereicht: 05.05.2026 BT-Drs. 21/5766
Aktueller Status:Überwiesen
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion der AfD hat einen Antrag eingebracht, der eine Ausweitung der EU-Sozialpolitik in Bereiche des Gesundheitswesens verhindern soll.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in einem EU-Mitgliedstaat lebst, der über die Nutzung von ESF+-Mitteln für Gesundheitsmaßnahmen entscheidet.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Organisation arbeitest, die sich mit der Verteilung von EU-Fördermitteln befasst.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Kompetenzverteilung zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten im Bereich Gesundheitspolitik interessiert.
  • Ja, wenn du die Verwendung von EU-Fördermitteln für Gesundheitsmaßnahmen kritisch siehst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll verhindert werden, dass der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) zur Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen genutzt wird, um eine schleichende Kompetenzverschiebung im Bereich der Gesundheitspolitik zu vermeiden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Mitgliedstaaten können freiwillig Mittel aus dem ESF+ umwidmen, um Frauen den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in anderen Mitgliedstaaten zu erleichtern.

Geplant ist

Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass ESF+-Mittel nicht für Schwangerschaftsabbrüche verwendet werden und die Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten gewahrt bleibt.

Beispiel: Ein Mitgliedstaat entscheidet sich, keine ESF+-Mittel für Gesundheitsmaßnahmen wie Schwangerschaftsabbrüche zu nutzen, um die nationale Zuständigkeit zu betonen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Der ESF+ wird primär zur Förderung von Beschäftigung, sozialer Inklusion, Bildung, Qualifikation und Armutsbekämpfung genutzt.

Neu: Es soll klargestellt werden, dass ESF+-Mittel nicht für Gesundheitsmaßnahmen wie Schwangerschaftsabbrüche verwendet werden dürfen.

In der Praxis: Die Verwendung von ESF+-Mitteln für Gesundheitsmaßnahmen würde eingeschränkt, um die ursprüngliche Zweckbindung zu wahren.

Mögliche Folgen

  • Durch die Einschränkung der Verwendung von ESF+-Mitteln könnten Mitgliedstaaten gezwungen sein, alternative Finanzierungsquellen für Gesundheitsmaßnahmen zu finden.

Zu beachten

  • Die Abgrenzung zwischen unterstützender EU-Kompetenz und nationaler Zuständigkeit im Gesundheitswesen könnte zu politischen Spannungen führen.

Offene Fragen

  • Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Zweckbindung des ESF+ eingehalten wird?
  • Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine Kompetenzverschiebung im Gesundheitswesen zu verhindern?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Kompetenzverteilung zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten im Bereich der Gesundheitspolitik betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie die Verwendung von EU-Fördermitteln für Gesundheitsmaßnahmen geregelt werden sollte.

Wer ist betroffen?

Mitgliedstaaten der EU, die über die Nutzung von ESF+-Mitteln entscheidenFrauen aus Mitgliedstaaten mit restriktiven Regelungen zu SchwangerschaftsabbrüchenEU-Institutionen, die über die Verwendung von ESF+-Mitteln entscheiden