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Antrag

Kultur und Sport als Staatsziel im Grundgesetz verankern - Öffentliche Daseinsvorsorge sichern und Demokratie stärken

Initiator: Fraktion DIE LINKE Eingereicht: 21.05.2026 BT-Drs. 21/6099
Aktueller Status:Noch nicht beraten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion DIE LINKE hat einen Antrag eingebracht, der vorsieht, Kultur und Sport als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Sportverein oder einer Kultureinrichtung aktiv bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Kommune lebst, die Kultur- und Sportangebote bereitstellt.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich interessiert, wie gesellschaftlicher Zusammenhalt und demokratische Werte gefördert werden können.
  • Ja, wenn dir die öffentliche Bereitstellung von Kultur- und Sportangeboten wichtig ist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben dazu beitragen, die öffentliche Daseinsvorsorge zu sichern und die Demokratie zu stärken. Kultur und Sport werden als wichtige Elemente für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Gesundheit der Bevölkerung angesehen, die in der aktuellen Finanz- und Verfassungsstruktur benachteiligt sind.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Kultur und Sport gelten rechtlich überwiegend als freiwillige Aufgaben der Kommunen, die bei finanziellen Engpässen oft als erstes gekürzt werden.

Geplant ist

Kultur und Sport sollen als Staatsziel im Grundgesetz verankert werden, um ihre Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie zu unterstreichen und ihre Finanzierung zu sichern.

Beispiel: Künftig könnten Kommunen verpflichtet sein, Kultur- und Sportangebote auch in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten, da sie als Teil der Daseinsvorsorge gelten würden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Kultur- und Sporteinrichtungen sind oft von Kürzungen betroffen, da sie als freiwillige Leistungen gelten.

Neu: Mit der Verankerung im Grundgesetz würden Kultur und Sport als Staatsziele anerkannt, was ihre Finanzierung und den Erhalt als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge sichern könnte.

In der Praxis: Kommunen könnten verpflichtet werden, Kultur- und Sporteinrichtungen auch in finanziellen Krisenzeiten zu erhalten.

Mögliche Folgen

  • Durch die Verankerung von Kultur und Sport als Staatsziel könnte deren Finanzierung gesichert und ein Abbau von Einrichtungen verhindert werden.
  • Die gesellschaftliche Teilhabe an Kultur- und Sportangeboten könnte gerechter verteilt werden, da sie nicht mehr primär vom individuellen Einkommen abhängen würde.

Zu beachten

  • Die Umsetzung könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern, um die Einhaltung der neuen Staatsziele zu gewährleisten.
  • Es könnten Debatten über die Priorisierung von Staatszielen im Grundgesetz entstehen, da andere Bereiche ebenfalls eine Verankerung fordern könnten.

Offene Fragen

  • Wie genau soll die Finanzierung der Kultur- und Sporteinrichtungen im Rahmen der neuen Staatsziele sichergestellt werden?
  • Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Verankerung im Grundgesetz umzusetzen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Frage aufwirft, wie wichtig Kultur und Sport für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie sind und wie diese Bereiche finanziell gesichert werden können.
  • Es wird diskutiert, wie öffentliche Daseinsvorsorge definiert und geschützt werden sollte, insbesondere in Zeiten finanzieller Engpässe.

Wer ist betroffen?

Kommunen, die Kultur- und Sportangebote bereitstellenSportvereine und KultureinrichtungenBürger, die an kulturellen und sportlichen Aktivitäten teilnehmen
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