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Antrag

Mitbestimmung auf multinationaler Ebene stärken - Reform der Europäischen Betriebsräte zügig umsetzen

Initiator: Fraktion DIE LINKE Eingereicht: 04.05.2026 BT-Drs. 21/5723
Aktueller Status:Überwiesen
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion DIE LINKE hat einen Antrag eingebracht, der darauf abzielt, die Mitbestimmung auf multinationaler Ebene zu stärken und die Reform der Europäischen Betriebsräte zügig umzusetzen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in einem multinationalen Unternehmen arbeitest, das einen Europäischen Betriebsrat hat oder haben könnte.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in der Unternehmensleitung eines multinationalen Unternehmens tätig bist, das die EBR-Voraussetzungen erfüllt.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Stärkung der Arbeitnehmervertretung auf europäischer Ebene interessiert.
  • Ja, wenn du die Rolle multinationaler Unternehmen in der EU kritisch beobachtest.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben die Mitbestimmung der Beschäftigten in multinationalen Unternehmen stärken, indem die Richtlinie 2025/2450 zügig umgesetzt wird, um die Arbeit der Europäischen Betriebsräte (EBR) zu sichern und zu ermöglichen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Viele multinationale Unternehmen umgehen die Mitbestimmung, und nur ein Drittel der Unternehmen mit Sitz in Deutschland hat einen Europäischen Betriebsrat.

Geplant ist

Die Richtlinie 2025/2450 soll umgesetzt werden, um den Europäischen Betriebsräten besseren Zugang zu Schulungen und Sachverstand zu ermöglichen, regelmäßige Präsenzsitzungen mit der zentralen Leitung der Arbeitgeberseite vorzusehen und die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung zu verbessern.

Beispiel: Ein multinationales Unternehmen müsste künftig sicherstellen, dass sein Europäischer Betriebsrat mindestens zweimal im Jahr zu Präsenzsitzungen mit der Unternehmensleitung zusammenkommt und dass die Kosten für die Rechtsvertretung des EBR vom Arbeitgeber getragen werden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Europäische Betriebsräte existieren, aber ihre Rahmenbedingungen und Rechte sind in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgestaltet.

Neu: Die Richtlinie 2025/2450 vereinheitlicht die Rahmenbedingungen für Europäische Betriebsräte und stärkt ihre Rechte, einschließlich der Verpflichtung der Mitgliedstaaten, wirksame Sanktionen bei Nichteinhaltung zu regeln.

In der Praxis: Europäische Betriebsräte hätten einen einheitlicheren rechtlichen Rahmen und könnten ihre Rechte effektiver durchsetzen, während Unternehmen verpflichtet wären, die neuen Regelungen umzusetzen.

Mögliche Folgen

  • Durch die Umsetzung der Richtlinie könnten mehr multinationale Unternehmen verpflichtet werden, einen Europäischen Betriebsrat einzurichten.
  • Die verbesserten Schulungs- und Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten könnten die Effektivität der Europäischen Betriebsräte erhöhen.

Zu beachten

  • Die Umsetzung der Richtlinie erfordert, dass die Mitgliedstaaten ihre Gesetze bis spätestens 2028 anpassen, was zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten könnte.
  • Unternehmen müssten möglicherweise zusätzliche Ressourcen bereitstellen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen, wie z. B. die Kostenübernahme für die Rechtsvertretung des EBR.

Offene Fragen

  • Wie werden die Mitgliedstaaten die wirksamen und abschreckenden Sanktionen konkret ausgestalten?
  • Welche finanziellen Auswirkungen hat die Umsetzung der Richtlinie auf die betroffenen Unternehmen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Stärkung der Arbeitnehmervertretung in multinationalen Unternehmen betrifft und die Rolle der Europäischen Betriebsräte in der EU neu definiert.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie die Mitbestimmung auf europäischer Ebene gestärkt und die Rechte der Beschäftigten in multinationalen Unternehmen gesichert werden können.

Wer ist betroffen?

Multinationale Unternehmen mit Sitz in DeutschlandEuropäische BetriebsräteBeschäftigte in multinationalen Unternehmen