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Phase 5

Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht

Initiator: Fraktion der CDU/CSU Eingereicht: 19.05.2026 BR-Drs. 21/6002
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Bundesrat
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf wurde von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebracht. Er umfasst Änderungen im Steuerberatungsrecht und Steuerrecht, einschließlich der Systematisierung von Befugnissen zur Hilfeleistung in Steuersachen und der Modernisierung von Lohnsteuerhilfevereinen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du als Steuerberater tätig bist und dein Angebot an Dienstleistungen erweitern möchtest.
  • Ja, wenn du in einem Lohnsteuerhilfeverein arbeitest und von neuen Regelungen betroffen bist.
  • Ja, wenn du ein Unternehmen leitest, das Gewerbesteuer zahlt.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Hochschule tätig bist, die Tax Law Clinics einrichten möchte.
  • Ja, wenn du als Mitarbeiter in einer Steuerkanzlei arbeitest, die von den neuen Regelungen betroffen ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Modernisierung und Liberalisierung im Steuerberatungsrecht interessiert.
  • Ja, wenn du die Auswirkungen von Steuerregelungen auf Unternehmensverlagerungen beobachtest.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Gesetz die Befugnis zur beschränkten und unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen neu ordnen und liberalisieren, Tax Law Clinics an Hochschulen ermöglichen und die Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine modernisieren. Zudem sollen Anreize für steuermotivierte Unternehmensverlagerungen durch Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes reduziert und doppelte Besteuerungen bei Anteilsübergängen vermieden werden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Derzeit gibt es strikte Regelungen zur geschäftsmäßigen und unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen.

Geplant ist

Es soll eine Liberalisierung und Neuordnung dieser Befugnisse geben, einschließlich der Ermöglichung von Tax Law Clinics an Hochschulen.

Beispiel: Eine Hochschule könnte künftig eine Tax Law Clinic anbieten, in der Studierende unter Anleitung steuerliche Beratung leisten.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Der Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer liegt bei 200 Prozent.

Geplant ist

Der Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer soll auf 280 Prozent angehoben werden.

Beispiel: Ein Unternehmen, das bisher 200 Prozent Gewerbesteuer zahlt, müsste künftig 280 Prozent zahlen.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Bei Anteilsübergängen kann es zu doppelter Besteuerung kommen, wenn das Signing und Closing zeitlich auseinanderfallen.

Geplant ist

Der Besteuerungsvorrang soll umgekehrt werden, um doppelte Besteuerung zu vermeiden, und die Anzeigefristen werden verlängert.

Beispiel: Beim Erwerb von Anteilen an einer grundbesitzenden Gesellschaft könnte die doppelte Besteuerung vermieden werden, wenn die neuen Anzeigefristen eingehalten werden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Befugnisse zur Hilfeleistung in Steuersachen sind stark reguliert.

Neu: Es wird eine liberalere Regelung eingeführt, die auch Tax Law Clinics ermöglicht.

In der Praxis: Hochschulen könnten steuerliche Beratungsangebote für Studierende schaffen.

Bisher: Der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz liegt bei 200 Prozent.

Neu: Der Mindesthebesatz wird auf 280 Prozent angehoben.

In der Praxis: Unternehmen müssen mit höheren Gewerbesteuerzahlungen rechnen.

Bisher: Doppelte Besteuerung bei Anteilsübergängen ist möglich.

Neu: Der Besteuerungsvorrang wird umgekehrt und Anzeigefristen verlängert.

In der Praxis: Doppelte Besteuerung kann vermieden werden, wenn die Fristen eingehalten werden.

Mögliche Folgen

  • Durch die Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes könnten Unternehmen höhere Steuerbelastungen tragen müssen.
  • Die Liberalisierung der Hilfeleistung in Steuersachen könnte zu einer größeren Vielfalt an Beratungsangeboten führen.
  • Die Umkehr des Besteuerungsvorrangs könnte die Steuerlast bei Anteilsübergängen reduzieren.

Zu beachten

  • Die Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes könnte für Unternehmen zusätzliche finanzielle Belastungen bedeuten.
  • Die Einführung von Tax Law Clinics erfordert möglicherweise zusätzliche Ressourcen an Hochschulen.
  • Die Verlängerung der Anzeigefristen bei Anteilsübergängen erfordert eine genaue Einhaltung der neuen Fristen durch die Beteiligten.

Offene Fragen

  • Wie werden die zusätzlichen Ressourcen für die Einrichtung von Tax Law Clinics an Hochschulen bereitgestellt?
  • Welche konkreten Auswirkungen hat die Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben ist relevant, weil es die Modernisierung und Liberalisierung des Steuerberatungsrechts betrifft, was die Vielfalt der steuerlichen Beratungsangebote erhöhen könnte.
  • Die Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes hat Auswirkungen auf die Steuerbelastung von Unternehmen und könnte deren Standortentscheidungen beeinflussen.

Wer ist betroffen?

Steuerberater und LohnsteuerhilfevereineUnternehmen, die Gewerbesteuer zahlenPersonengesellschaften bei der Grunderwerbsteuer