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Antrag

Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken

Initiator: Ausschuss für Gesundheit Eingereicht: 11.06.2026 BT-Drs. 21/6482
Aktueller Status:Beschlussempfehlung liegt vor
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Antrag eingebracht, der darauf abzielt, die psychotherapeutische Versorgung strukturell zu stärken. Der Antrag umfasst mehrere Maßnahmen, darunter die Sicherstellung der Finanzierung von Weiterbildungsstellen für Psychotherapeuten, die Streichung der Verpflichtung zur Einholung eines ärztlichen Konsiliarberichts bei Überweisungen und die Anpassung der Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Psychotherapeut in Weiterbildung bist und Schwierigkeiten hast, eine Weiterbildungsstelle zu finden.
  • Ja, wenn du psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen möchtest und bisher einen ärztlichen Konsiliarbericht benötigst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Klinik oder Praxis arbeitest, die psychotherapeutische Leistungen anbietet.
  • Ja, wenn du in der Verwaltung des Gesundheitssystems tätig bist und mit der Bedarfsplanung befasst bist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung für Kinder und Jugendliche interessiert.
  • Ja, wenn du an der Reduzierung von Bürokratie im Gesundheitssystem interessiert bist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll der Antrag die strukturellen Defizite in der psychotherapeutischen Versorgung beheben, indem er die Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeuten sichert, bürokratische Hürden abbaut und eine bedarfsgerechte Planung für Kinder und Jugendliche gewährleistet.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Psychotherapeuten in Ausbildung haben Schwierigkeiten, Weiterbildungsstellen zu finden, da die Finanzierung unzureichend ist. Für den Beginn einer Psychotherapie ist ein ärztlicher Konsiliarbericht erforderlich.

Geplant ist

Die Finanzierung der Weiterbildungsstellen für Psychotherapeuten soll sichergestellt werden. Die Verpflichtung zur Einholung eines ärztlichen Konsiliarberichts soll entfallen, wenn eine Überweisung vorliegt.

Beispiel: Ein Psychotherapeut in Ausbildung könnte leichter eine Weiterbildungsstelle finden, da die Finanzierung gesichert ist. Ein Patient, der psychotherapeutische Hilfe sucht, müsste nicht mehr auf einen Konsiliarbericht warten, wenn er eine Überweisung hat.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Der Konsiliarbericht ist vor Beginn einer Psychotherapie erforderlich, um somatische Kontraindikationen auszuschließen.

Neu: Die Verpflichtung zur Einholung des Konsiliarberichts soll entfallen, wenn eine Überweisung vorliegt.

In der Praxis: Patienten könnten schneller Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe erhalten, da der bürokratische Prozess vereinfacht wird.

Mögliche Folgen

  • Durch die Streichung des Konsiliarberichts könnte der Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen beschleunigt werden.
  • Die Sicherstellung der Finanzierung von Weiterbildungsstellen könnte mehr Psychotherapeuten in das Gesundheitssystem integrieren.

Zu beachten

  • Die Umsetzung der finanziellen Sicherstellung für Weiterbildungsstellen könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern.
  • Die Abschaffung des Konsiliarberichts könnte die interprofessionelle Zusammenarbeit im Gesundheitswesen beeinflussen.

Offene Fragen

  • Wie genau soll die Finanzierung der Weiterbildungsstellen sichergestellt werden?
  • Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um die Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche anzupassen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, da es um die Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung und die Reduzierung von Wartezeiten geht, insbesondere für Kinder und Jugendliche.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie bürokratische Prozesse im Gesundheitssystem abgebaut werden können, um den Zugang zu Therapien zu erleichtern.

Wer ist betroffen?

Psychotherapeuten in AusbildungPatienten, die psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmenKinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen