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Phase 5

Siebtes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) Eingereicht: 29.05.2026 BR-Drs. 328/26
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Bundesrat
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt das Siebte Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze ein, das darauf abzielt, die Verwaltungsgerichtsordnung, die Finanzgerichtsordnung und das Sozialgerichtsgesetz zu modernisieren und effizienter zu gestalten.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Verwaltungsgerichtsverfahren involviert bist.
  • Ja, wenn du als Anwalt oder juristischer Vertreter in Verwaltungs-, Finanz- oder Sozialgerichtsverfahren tätig bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die häufig in Verwaltungsverfahren involviert ist.
  • Ja, wenn du in der Justizverwaltung tätig bist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Effizienz und Transparenz der Justiz interessiert.
  • Ja, wenn du dich für die Umsetzung der UN-Agenda 2030 interessierst, insbesondere für das Ziel leistungsfähiger und transparenter Institutionen.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben die Verwaltungsgerichtsordnung modernisieren, um den veränderten rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Es zielt darauf ab, die Verfahrensdauern zu verkürzen, die Gerichte zu entlasten und personelle Ressourcen freizusetzen, ohne die Bedeutung der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zu schmälern.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Verwaltungsgerichtsordnung und verwandte Gesetze sind seit den letzten umfassenden Novellierungen weitgehend unverändert geblieben. Verfahrensdauern werden als zu lang empfunden.

Geplant ist

Der Personaleinsatz bei den Gerichten soll flexibler gestaltet werden. Das Rechtsmittelrecht und der einstweilige Rechtsschutz werden effizienter geregelt. Querulatorische Klagen sollen effektiver gehandhabt werden. Neue Regelungen sollen auch auf Sozial- und Finanzgerichtsverfahren übertragen werden.

Beispiel: In einem Verwaltungsgerichtsverfahren könnten vorläufige Sicherungsmaßnahmen schneller angeordnet werden, und querulatorische Klagen könnten zügiger abgewiesen werden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Verwaltungsgerichtsverfahren können lange dauern, und es gibt keine spezifische Regelung für querulatorische Klagen.

Neu: Es wird eine systematischere Regelung des einstweiligen Rechtsschutzes eingeführt, einschließlich der Kodifizierung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen. Querulatorische Klagen werden durch gesetzliche Regelungen effizienter behandelt.

In der Praxis: Verfahren könnten beschleunigt werden, und Gerichte könnten sich besser auf wesentliche Fälle konzentrieren, indem sie querulatorische Klagen effizienter abweisen.

Mögliche Folgen

  • Durch die flexiblere Gestaltung des Personaleinsatzes könnten Verfahren schneller abgeschlossen werden.
  • Die systematischere Regelung des einstweiligen Rechtsschutzes könnte zu einer schnelleren Sicherung von Rechten führen.
  • Die Behandlung querulatorischer Klagen könnte Gerichte entlasten und die Bearbeitung wichtiger Fälle beschleunigen.

Zu beachten

  • Die Umsetzung der neuen Regelungen könnte zusätzlichen Schulungsbedarf für das Personal der Gerichte erfordern.
  • Es könnte Herausforderungen bei der Abgrenzung und Handhabung von querulatorischen Klagen geben, um Missbrauch zu vermeiden.

Offene Fragen

  • Wie genau wird die flexiblere Gestaltung des Personaleinsatzes umgesetzt?
  • Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um die Effizienz der Verfahren zu steigern?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, weil es die Effizienz und Transparenz der Justiz verbessern soll, was für die Wahrung des Rechtsstaats von Bedeutung ist.
  • Die Anpassungen stehen im Kontext internationaler Verpflichtungen zur Förderung leistungsfähiger und transparenter Institutionen.

Wer ist betroffen?

Gerichte der VerwaltungsgerichtsbarkeitBeteiligte an Verwaltungs-, Finanz- und SozialgerichtsverfahrenRechtsanwälte und juristische Vertreter