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Antrag

Unsere Zukunft schützen - Ökozid verhindern

Initiator: Fraktion DIE LINKE Eingereicht: 09.06.2026 BT-Drs. 21/6362
Aktueller Status:Überwiesen
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion DIE LINKE hat einen Antrag eingebracht, der darauf abzielt, den Straftatbestand des Ökozids in das deutsche Recht aufzunehmen, um die systematische Zerstörung von Ökosystemen strafrechtlich zu ahnden.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Unternehmen arbeitest, das in der Holzgewinnung, im Agraranbau, im Bergbau oder im Fracking tätig ist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die für die Überwachung von Umweltvorschriften zuständig ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn du dich für den Schutz der Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen interessierst.
  • Ja, wenn du dir Sorgen um die langfristigen Auswirkungen von Umweltverschmutzung und Biodiversitätsverlust machst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben die Bundesregierung dazu verpflichten, die EU-Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt fristgerecht umzusetzen und dabei explizit den Straftatbestand des Ökozids einzuführen, um einen wirksamen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu gewährleisten.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Derzeit gibt es in Deutschland keine spezifischen strafrechtlichen Instrumente, um die systematische Zerstörung von Ökosystemen als Ökozid zu ahnden.

Geplant ist

Mit der Einführung des Straftatbestandes Ökozid soll die systematische Zerstörung von Ökosystemen strafrechtlich verfolgt werden können.

Beispiel: Unternehmen, die durch ihre Aktivitäten erheblichen Schaden an Ökosystemen verursachen, könnten strafrechtlich belangt werden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Das Umweltstrafrecht in Deutschland umfasst derzeit keine spezifischen Regelungen zum Ökozid.

Neu: Der Straftatbestand des Ökozids würde in das Umweltstrafrecht aufgenommen und könnte systematische Umweltzerstörung unter Strafe stellen.

In der Praxis: Unternehmen müssten verstärkt auf umweltverträgliche Praktiken achten, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Mögliche Folgen

  • Durch die Einführung des Straftatbestandes Ökozid könnten Unternehmen gezwungen werden, ihre Praktiken zu ändern, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  • Behörden könnten zusätzliche Ressourcen benötigen, um die Einhaltung der neuen Vorschriften zu überwachen.

Zu beachten

  • Die Umsetzung des Vorhabens könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Überwachung und Durchsetzung der neuen Vorschriften erfordern.
  • Unternehmen könnten vor Herausforderungen stehen, ihre Produktionsprozesse umweltfreundlicher zu gestalten.

Offene Fragen

  • Wie genau soll der Straftatbestand des Ökozids im deutschen Recht definiert werden?
  • Welche Ressourcen werden benötigt, um die Einhaltung der neuen Vorschriften effektiv zu überwachen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, da es um den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und die Verhinderung irreversibler Umweltschäden geht.
  • In der öffentlichen Debatte wird diskutiert, wie effektiv der Schutz der Umwelt durch strafrechtliche Maßnahmen sein kann und welche Auswirkungen dies auf die Wirtschaft haben könnte.

Wer ist betroffen?

Unternehmen, die in Bereichen wie Holzgewinnung, Agraranbau, Bergbau und Fracking tätig sind.Behörden, die für die Umsetzung und Überwachung von Umweltgesetzen zuständig sind.