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Phase 7

Viertes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Verkehr) Eingereicht: 05.09.2025 BR-Drs. 443/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften ein, das ein teilautomatisiertes Verfahren zur Erhebung der Lkw-Maut einführt. Dies umfasst die Nutzung einer App auf Mobilgeräten zur Mauterhebung während der Fahrt und die Kontrolle der Mautentrichtung über Kennzeichenerkennung.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du ein schweres Nutzfahrzeug fährst und die Lkw-Maut entrichten musst.
  • Ja, wenn du als Betreiber eines Lkw-Mautsystems tätig bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du im Bundesamt für Logistik und Mobilität arbeitest und mit der Kontrolle der Mautentrichtung befasst bist.
  • Ja, wenn du in der Logistikbranche tätig bist und von Änderungen bei der Mauterhebung betroffen sein könntest.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Umsetzung von EU-Vorgaben im Bereich Verkehr interessiert.
  • Ja, wenn du an der Reduzierung von CO2-Emissionen im Straßenverkehr interessiert bist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Gesetz die Fortentwicklung des bestehenden Lkw-Mautsystems unterstützen und eine nutzerfreundlichere und bürokratieärmere Einbuchungsmöglichkeit schaffen. Zudem sollen EU-rechtliche Vorgaben zur Überprüfung der Emissionsklassifizierung von Fahrzeugen umgesetzt werden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Lkw-Maut wird über manuelle und automatisierte Verfahren erhoben, die die Nutzung von On-Board-Units erfordern.

Geplant ist

Ein teilautomatisiertes Verfahren wird eingeführt, bei dem eine App auf dem Mobilgerät zur Mauterhebung während der Fahrt genutzt wird, ohne dass eine On-Board-Unit erforderlich ist.

Beispiel: Ein Lkw-Fahrer kann künftig die Maut über eine App auf seinem Smartphone entrichten, während er fährt, und die Kontrolle erfolgt über Kennzeichenerkennung.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Kontrolle der Mautentrichtung erfolgt hauptsächlich durch manuelle und automatisierte Verfahren.

Neu: Die Kontrolle wird durch die Nutzung von Positionsdaten und Kennzeichenerkennung ergänzt.

In der Praxis: Die Mautentrichtung wird einfacher und flexibler, da keine On-Board-Unit mehr notwendig ist.

Bisher: Es gibt keine regelmäßige Überprüfung der Emissionsklassifizierung von Fahrzeugen.

Neu: Die Emissionsklassifizierung von Fahrzeugen wird alle sechs Jahre überprüft und gegebenenfalls neu klassifiziert.

In der Praxis: Fahrzeuge müssen regelmäßig auf ihre Emissionsklasse überprüft werden, was zu einer genaueren Einordnung führen kann.

Mögliche Folgen

  • Durch die Nutzung von Mobilgeräten zur Mauterhebung könnte die Flexibilität für Lkw-Fahrer erhöht werden.
  • Die Kontrolle der Mautentrichtung könnte durch die Kennzeichenerkennung effizienter gestaltet werden.
  • Für die regelmäßige Überprüfung der Emissionsklassen könnten zusätzliche administrative Aufgaben entstehen.

Zu beachten

  • Die Nutzung von Mobilgeräten zur Mauterhebung erfordert eine sichere Verarbeitung und Speicherung von Positionsdaten.
  • Die Einführung neuer Verfahren könnte zusätzlichen Schulungsbedarf für das Personal bei den Betreibern und dem BALM erfordern.

Offene Fragen

  • Wie wird die Datensicherheit bei der Nutzung von Mobilgeräten zur Mauterhebung gewährleistet?
  • Welche technischen Anforderungen werden an die App zur Mauterhebung gestellt?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben ist relevant, da es die Digitalisierung und Vereinfachung der Lkw-Mauterhebung betrifft und gleichzeitig EU-rechtliche Vorgaben umsetzt.
  • Es wird diskutiert, wie die neuen Verfahren zur Mauterhebung die Effizienz und Umweltfreundlichkeit im Verkehrssektor verbessern können.

Wer ist betroffen?

Betreiber von Lkw-MautsystemenFahrer und Unternehmen von schweren NutzfahrzeugenDas Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)