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Antrag

Zeitnahe Arzttermine für alle ermöglichen - Gute ambulante Versorgung flächendeckend gewährleisten

Initiator: Fraktion DIE LINKE Eingereicht: 19.03.2026 BT-Drs. 21/4835
Aktueller Status:Überwiesen
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion DIE LINKE hat einen Antrag eingebracht, der darauf abzielt, zeitnahe Arzttermine für alle zu ermöglichen und eine gute ambulante Versorgung flächendeckend zu gewährleisten.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du gesetzlich versichert bist und auf einen Facharzttermin wartest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du als Kassenärzt*in tätig bist und von den Vergütungsregelungen betroffen bist.
  • Ja, wenn du in einer gesetzlichen Krankenversicherung arbeitest, die die Kosten für extrabudgetär vergütete Leistungen trägt.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Gleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten bei der Terminvergabe interessiert.
  • Ja, wenn dir die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung wichtig ist.
  • Ja, wenn du besorgt bist über das Vertrauen der Bevölkerung in das Gesundheitssystem.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Problem der langen Wartezeiten für gesetzlich Versicherte auf Facharzttermine gelöst werden, da das bisherige Terminservice- und Versorgungsverbesserungsgesetz (TSVG) dieses Ziel nicht erreicht hat.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Gesetzlich Versicherte warten im Durchschnitt 42 Tage auf einen Facharzttermin. Die extrabudgetäre Vergütung hat die Wartezeiten nicht verkürzt.

Geplant ist

Der Antrag zielt darauf ab, die extrabudgetäre Vergütung ersatzlos zu streichen, um die finanzielle Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung zu reduzieren und die Wartezeiten zu verkürzen.

Beispiel: Ein gesetzlich Versicherter könnte künftig schneller einen Facharzttermin erhalten, ohne dass zusätzliche Vergütungen gezahlt werden müssen, die keine Verbesserung der Wartezeiten bewirken.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Das TSVG führte extrabudgetäre Vergütungen ein, um die Wartezeiten für gesetzlich Versicherte zu verkürzen.

Neu: Die extrabudgetären Vergütungen sollen gestrichen werden, um die finanzielle Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung zu mindern.

In der Praxis: Die Krankenkassen würden keine zusätzlichen Zahlungen mehr leisten, die bisher nicht zu einer Verkürzung der Wartezeiten geführt haben.

Mögliche Folgen

  • Durch die Streichung der extrabudgetären Vergütungen könnten die finanziellen Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet werden.
  • Die Gleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten bei der Terminvergabe könnte verbessert werden.

Zu beachten

  • Die Streichung der Vergütungen könnte zu Widerstand bei Kassenärzt*innen führen, die bisher von diesen Zahlungen profitiert haben.
  • Es bleibt unklar, wie genau die Wartezeiten für gesetzlich Versicherte effektiv verkürzt werden sollen.

Offene Fragen

  • Wie soll die Verkürzung der Wartezeiten konkret umgesetzt werden, wenn die extrabudgetäre Vergütung gestrichen wird?
  • Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass die Streichung der Vergütungen nicht zu einer Verschlechterung der Versorgungsqualität führt?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Gleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten bei der Terminvergabe betrifft und die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung in Frage steht.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie die Gesundheitsversorgung effizienter gestaltet werden kann, ohne die Versorgungsqualität zu beeinträchtigen.

Wer ist betroffen?

Gesetzlich Versicherte, die auf Facharzttermine wartenKassenärzt*innen, deren Vergütungsregelungen betroffen sindGesetzliche Krankenversicherungen, die die Kosten tragen