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Phase 1

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) Eingereicht: 01.05.2026 BR-Drs. 270/26
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung schlägt eine Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes vor, um 45 zusätzliche Netzausbauvorhaben in den Bundesbedarfsplan aufzunehmen und 13 bestehende Vorhaben zu ändern. Ziel ist die Aktualisierung der Ausbaubedarfsplanung für das Stromübertragungsnetz in der Höchstspannungsebene.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Betreiber eines Stromübertragungsnetzes bist.
  • Ja, wenn du bei der Bundesnetzagentur arbeitest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Unternehmen arbeitest, das von Netzentgelten betroffen ist.
  • Ja, wenn du in einer Gemeinde lebst, die von neuen Stromleitungen betroffen sein könnte.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Energiewende und der Ausbau erneuerbarer Energien interessieren.
  • Ja, wenn du an der Kosteneffizienz im Energiesystem interessiert bist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll der schnelle Ausbau und sichere Betrieb des deutschen Stromnetzes gewährleistet werden, um den steigenden Strombedarf im Zuge der Energiewende zu decken und die Sicherheit und Stabilität des Stromversorgungssystems zu gewährleisten.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Der bestehende Bundesbedarfsplan umfasst bereits verschiedene Netzausbauvorhaben, die regelmäßig aktualisiert werden müssen.

Geplant ist

45 zusätzliche Netzausbauvorhaben werden in den Bundesbedarfsplan aufgenommen und 13 bestehende Vorhaben geändert. Neue Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen sollen als Freileitungen realisiert werden.

Beispiel: Ein neues Netzausbauvorhaben könnte eine Freileitung anstelle eines Erdkabels umfassen, um Kosten zu senken.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Netzausbauvorhaben werden im Bundesbedarfsplan festgelegt, der regelmäßig aktualisiert wird.

Neu: Der Bundesbedarfsplan wird um 45 neue Vorhaben erweitert und 13 bestehende Vorhaben werden geändert. Das Bundesverwaltungsgericht wird als erste und letzte Instanz für Rechtsstreitigkeiten festgelegt.

In der Praxis: Die Verfahren könnten beschleunigt werden, da das Bundesverwaltungsgericht direkt zuständig ist.

Mögliche Folgen

  • Durch die Realisierung von Freileitungen könnten die Kosten für den Netzausbau gesenkt werden.
  • Die Netzentgelte könnten sinken, was die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen stärken könnte.

Zu beachten

  • Die Umstellung von Erdkabeln auf Freileitungen könnte Auswirkungen auf die Landschaft und das Umfeld haben.
  • Die zentrale Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts könnte die Verfahrensdauer verkürzen, aber auch die Anzahl der Verfahren erhöhen.

Offene Fragen

  • Wie genau werden die Kostenersparnisse durch Freileitungen auf die Netzentgelte umgelegt?
  • Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um die Auswirkungen auf die Landschaft zu minimieren?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben ist relevant, weil es die Energiewende vorantreibt und die Infrastruktur für erneuerbare Energien stärkt.
  • Es betrifft die Kosteneffizienz im Energiesystem und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.

Wer ist betroffen?

Betreiber von StromübertragungsnetzenBundesnetzagenturUnternehmen, die von Netzentgelten betroffen sind