CORENODAInformationen. Einordnen. Verstehen.
Phase 7

Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium des Innern) Eingereicht: 20.11.2025 BR-Drs. 682/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes ein, um Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) zu verbessern. Dazu gehören die Vereinfachung der Entscheidungsfindung über den Einsatz der Streitkräfte zur Verhinderung eines regionalen Katastrophennotstandes, die Erweiterung der Befugnisse der Bundeswehr gegen Drohnen, die Einführung eines neuen Straftatbestands für das unberechtigte Eindringen in die Luftseite eines Flugplatzes und die Schaffung einer rechtssicheren Grundlage für die separate Festsetzung der Luftsicherheitsgebühren.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Drohnen betreibst und dich in der Nähe von kritischen Infrastrukturen aufhältst.
  • Ja, wenn du für die Sicherheit an Flughäfen verantwortlich bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du als Polizeibeamter oder Zöllner eine gleichwertige Zuverlässigkeitsüberprüfung durchlaufen hast.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs interessiert.
  • Ja, wenn du Bedenken hinsichtlich der Nutzung von Drohnen über kritischen Infrastrukturen hast.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Gesetz die Abwehr von Gefahren durch unbemannte Luftfahrzeuge verbessern, insbesondere angesichts der erhöhten Sichtungen von Drohnen über kritischen Infrastrukturen seit Beginn des Ukraine-Krieges. Zudem soll das Gesetz die rechtlichen Grundlagen für die Gebührenfestsetzung und die Zuverlässigkeitsüberprüfung im Luftsicherheitsbereich klären.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Der Einsatz der Streitkräfte zur Abwehr von Drohnen im Rahmen der Amtshilfe erfordert eine Verständigung zwischen dem Verteidigungs- und dem Innenminister. Das unberechtigte Eindringen in die Luftseite eines Flughafens ist nur bußgeldbewehrt.

Geplant ist

Die Entscheidungsfindung über den Einsatz der Streitkräfte wird vereinfacht, und ihre Befugnisse im Einsatz gegen Drohnen werden erweitert. Ein neuer Straftatbestand wird eingeführt, um das unberechtigte Eindringen strafrechtlich zu ahnden.

Beispiel: Wenn eine Drohne über einem Flughafen gesichtet wird, könnte die Bundeswehr schneller und mit erweiterten Befugnissen eingreifen. Personen, die unberechtigt in die Luftseite eines Flughafens eindringen, könnten strafrechtlich verfolgt werden.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Luftsicherheitsgebühren werden an einzelnen Flughafenstandorten separat festgesetzt, jedoch ohne klare rechtliche Grundlage.

Geplant ist

Die separate Gebührenfestsetzung für jeden Flughafenstandort wird auf eine rechtssichere Grundlage gestellt.

Beispiel: Flughäfen könnten weiterhin individuelle Gebühren für Sicherheitsmaßnahmen erheben, was Anreize für effiziente Abläufe schafft.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Eine Ausnahme von der Zuverlässigkeitsüberprüfung für bestimmte Berufsgruppen hat keine gesetzliche Grundlage.

Geplant ist

Die gesetzliche Grundlage für den Verzicht auf eine Zuverlässigkeitsüberprüfung bei gleichwertiger anderweitiger Überprüfung wird wiederhergestellt.

Beispiel: Polizeibeamte könnten von einer erneuten Zuverlässigkeitsüberprüfung befreit werden, wenn sie bereits eine gleichwertige Prüfung durchlaufen haben.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Bundeswehr darf im Rahmen der Amtshilfe keine Wirkmittel gegen Drohnen einsetzen.

Neu: Die Befugnisse der Bundeswehr werden erweitert, um im Einsatz gegen Drohnen auch Wirkmittel einsetzen zu können.

In der Praxis: Die Bundeswehr könnte effektiver gegen Drohnen vorgehen, die eine Bedrohung darstellen.

Bisher: Das Eindringen in die Luftseite eines Flughafens ist nur bußgeldbewehrt.

Neu: Ein neuer Straftatbestand wird eingeführt, um das Eindringen strafrechtlich zu verfolgen.

In der Praxis: Personen, die unberechtigt in die Luftseite eines Flughafens eindringen, könnten strafrechtlich verfolgt werden.

Mögliche Folgen

  • Durch die erweiterten Befugnisse der Bundeswehr könnte die Reaktionsfähigkeit auf Drohnenbedrohungen verbessert werden.
  • Die Einführung eines Straftatbestands könnte abschreckend auf potenzielle Eindringlinge wirken.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung der erweiterten Befugnisse der Bundeswehr könnte zusätzlicher Schulungsbedarf entstehen.
  • Die separate Gebührenfestsetzung könnte zu unterschiedlichen Kostenstrukturen an Flughäfen führen.

Offene Fragen

  • Wie wird die praktische Umsetzung der erweiterten Befugnisse der Bundeswehr konkret ausgestaltet?
  • Welche Kriterien werden für die Gleichwertigkeit der anderweitigen Überprüfung bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung herangezogen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, da es die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs und den Schutz kritischer Infrastrukturen betrifft. In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie die Balance zwischen Sicherheitsmaßnahmen und individuellen Freiheitsrechten gewahrt werden kann.

Wer ist betroffen?

Betreiber von DrohnenFlughafenbetreiberPolizeibeamte und ZöllnerSicherheitsbehörden