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Antrag

Zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ausbauen

Initiator: Fraktion DIE LINKE Eingereicht: 04.05.2026 BT-Drs. 21/5719
Aktueller Status:Überwiesen
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion DIE LINKE hat einen Antrag eingebracht, der eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) fordert, um die zwingenden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats deutlich auszuweiten.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Mitglied eines Betriebsrats bist und mehr Mitbestimmungsrechte erhalten möchtest.
  • Ja, wenn du Arbeitnehmer bist und von Entscheidungen betroffen bist, die deinen Arbeitsplatz betreffen.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Unternehmen arbeitest, das von Betriebsänderungen oder Investitionsentscheidungen betroffen ist.
  • Ja, wenn du als Arbeitgeber mit erweiterten Mitbestimmungsrechten der Betriebsräte umgehen musst.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Stärkung der Arbeitnehmerrechte in der sich wandelnden Arbeitswelt interessiert.
  • Ja, wenn du die Balance zwischen unternehmerischen Entscheidungen und Arbeitnehmerbeteiligung für wichtig hältst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte ausbauen, um den Beschäftigten eine aktivere und verbindlichere Mitgestaltung bei der Transformation der Arbeitswelt zu ermöglichen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Betriebsräte haben in vielen Bereichen nur Informations- oder Beratungsrechte, während unternehmerische Entscheidungen oft einseitig getroffen werden können.

Geplant ist

Die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte sollen ausgeweitet werden, sodass sie bei wichtigen unternehmerischen Entscheidungen wie Produktions-, Investitions- und Standortentscheidungen mitbestimmen können.

Beispiel: Ein Betriebsrat könnte bei der Entscheidung über die Einführung neuer Technologien im Unternehmen ein Mitspracherecht haben und nicht nur informiert werden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Das Betriebsverfassungsgesetz gewährt Betriebsräten in vielen Fällen nur ein Recht auf Information oder Beratung.

Neu: Das Vorhaben sieht vor, diese Rechte zu zwingenden Mitbestimmungsrechten auszubauen, insbesondere bei Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung und bei Betriebsänderungen.

In der Praxis: Betriebsräte könnten verbindlich an Entscheidungen beteiligt werden, die bisher allein von der Geschäftsführung getroffen wurden.

Mögliche Folgen

  • Durch die Ausweitung der Mitbestimmungsrechte könnten Betriebsräte stärker in unternehmerische Entscheidungen eingebunden werden.
  • Unternehmen müssten bei bestimmten Entscheidungen die Zustimmung des Betriebsrats einholen, was zu längeren Entscheidungsprozessen führen könnte.

Zu beachten

  • Die Umsetzung der erweiterten Mitbestimmungsrechte könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Unternehmen bedeuten.
  • Es könnte Zielkonflikte zwischen den Interessen der Unternehmensführung und der Belegschaft geben, die gelöst werden müssen.

Offene Fragen

  • Wie genau sollen die erweiterten Mitbestimmungsrechte in die Praxis umgesetzt werden?
  • Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Einhaltung der neuen Mitbestimmungsrechte zu gewährleisten?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, da es die Balance zwischen unternehmerischen Entscheidungen und Arbeitnehmerbeteiligung betrifft, insbesondere in Zeiten der digitalen und ökologischen Transformation.
  • Es wird diskutiert, wie die Rechte der Arbeitnehmer gestärkt werden können, um aktiv an der Gestaltung der Arbeitswelt teilzunehmen.

Wer ist betroffen?

BetriebsräteArbeitnehmerUnternehmen
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