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Antrag

Bildungsfinanzierung dauerhaft sichern - Kooperationsverbot abschaffen

Initiator: Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Eingereicht: 01.07.2026 BT-Drs. 21/6803
Aktueller Status:Beschlussempfehlung liegt vor
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion DIE LINKE hat einen Antrag eingebracht, der die Abschaffung des Kooperationsverbots in der Bildung fordert. Ziel ist es, Bildung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern, um eine dauerhafte und planbare Finanzierung durch den Bund zu ermöglichen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Schüler oder Lehrer bist und von einer besseren Bildungsinfrastruktur profitieren möchtest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Kommune arbeitest, die mit der Umsetzung von Bildungsmaßnahmen betraut ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Finanzierung und Organisation des Bildungssystems interessiert.
  • Ja, wenn du der Meinung bist, dass Bildung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen behandelt werden sollte.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben die Finanzierung der Bildung sichern und den Bund in die Lage versetzen, sich verbindlich an der Sanierung und dem Neubau von Schulgebäuden sowie an weiteren bildungspolitischen Maßnahmen zu beteiligen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Der Bund ist aufgrund des Kooperationsverbots weitgehend auf die Bereitstellung von Programmen beschränkt, die zeitlich begrenzt sind und keine dauerhafte Planungssicherheit bieten.

Geplant ist

Durch die Abschaffung des Kooperationsverbots könnte der Bund dauerhaft und verbindlich in die Bildungsfinanzierung eingebunden werden, was eine kontinuierliche Unterstützung für Schulbau und Bildungsmaßnahmen ermöglichen würde.

Beispiel: Statt immer neuer befristeter Programme könnte der Bund langfristig in den Ausbau von Ganztagsschulen investieren.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Bildungsfinanzierung ist hauptsächlich Aufgabe der Länder und Kommunen, der Bund kann nur begrenzt unterstützen.

Neu: Der Bund könnte als dauerhafter Partner in die Bildungsfinanzierung eingebunden werden, was eine umfassendere Zusammenarbeit ermöglichen würde.

In der Praxis: Schulen könnten schneller und umfassender saniert werden, da der Bund dauerhaft Mittel bereitstellen könnte.

Mögliche Folgen

  • Durch die Abschaffung des Kooperationsverbots könnte die Finanzierung von Bildungsprojekten stabiler und planbarer werden.
  • Kommunen könnten durch zusätzliche Bundesmittel entlastet werden und hätten mehr Spielraum für andere Aufgaben.

Zu beachten

  • Die Abschaffung des Kooperationsverbots würde eine Grundgesetzänderung erfordern, für die es derzeit keine politische Mehrheit gibt.
  • Eine größere Rolle des Bundes in der Bildungsfinanzierung könnte föderale Strukturen verändern und die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern neu ordnen.

Offene Fragen

  • Wie genau würde die dauerhafte Finanzierung durch den Bund strukturiert werden?
  • Welche konkreten Maßnahmen wären erforderlich, um die föderalen Strukturen an die neue Aufgabenverteilung anzupassen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die grundlegende Organisation und Finanzierung des Bildungssystems betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird diskutiert, wie föderale Strukturen und die Rolle des Bundes in der Bildungspolitik gestaltet werden sollten.

Wer ist betroffen?

Schüler und Lehrer, die von verbesserten Bildungsinfrastrukturen profitieren könnten.Kommunen, die durch zusätzliche Bundesmittel entlastet werden könnten.Bildungspolitische Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene.