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Phase 1

Das Ganztagsfinanzierungsanpassungsgesetz regelt die Bundesmittel für Länder und Kommunen zum Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder.

Initiator: Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen und Schleswig-Holstein Eingereicht: 26.11.2021 BR-Drs. 808/21(B)
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zur Anpassung der Ganztagsfinanzierung (GaFAG) wird eingebracht, um die Frist für die Verausgabung der Beschleunigungsmittel für den Ganztagsinfrastrukturausbau um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Die Initiative kommt von mehreren Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen, Berlin und Brandenburg.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Kommune arbeitest, die Fördermittel für den Ganztagsinfrastrukturausbau beantragt hat.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Landesregierung tätig bist, die die Fristverlängerung umsetzen muss.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Finanzierung und der Ausbau von Ganztagsbetreuungsangeboten interessieren.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben das Problem lösen, dass aufgrund der angespannten Marktlage im Bausektor infolge der COVID-19-Pandemie die Mittel für den Ganztagsinfrastrukturausbau nicht fristgerecht abgerufen werden können. Dadurch soll vermieden werden, dass kommunale Schulträger die Kosten für bereits erteilte Aufträge selbst tragen müssen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Frist für den Mittelabfluss der Beschleunigungsmittel für den Ganztagsinfrastrukturausbau ist auf den 31. Dezember 2021 festgelegt.

Geplant ist

Die Frist soll um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.

Beispiel: Ein kommunaler Schulträger, der aufgrund von Bauverzögerungen die Mittel nicht rechtzeitig abrufen konnte, hätte nun ein weiteres Jahr Zeit, die Fördermittel zu nutzen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Mittel für den Ganztagsinfrastrukturausbau müssen bis Ende 2021 abgerufen werden.

Neu: Die Frist wird bis Ende 2022 verlängert.

In der Praxis: Kommunen haben mehr Zeit, um die Mittel zu nutzen und Bauprojekte abzuschließen.

Mögliche Folgen

  • Durch die Fristverlängerung könnten kommunale Schulträger finanzielle Belastungen vermeiden, die durch nicht fristgerechten Mittelabruf entstehen würden.

Zu beachten

  • Die Verlängerung der Frist erfordert keine zusätzlichen Verpflichtungen der Länder, sondern betrifft allein den Bund.

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, da es die Finanzierung und den Ausbau von Ganztagsbetreuungsangeboten betrifft, die für viele Familien wichtig sind. Die Fristverlängerung könnte wirtschaftliche Schwierigkeiten für Kommunen abwenden.

Wer ist betroffen?

Kommunale Schulträger, die auf die Fördermittel angewiesen sind.Bund und Länder, die die Fristverlängerung umsetzen müssen.