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Antrag

Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen - 300-Wohneinheiten-Regelung in der Erbschaftsteuer abschaffen

Initiator: Finanzausschuss Eingereicht: 23.03.2026 BT-Drs. 21/4892
Aktueller Status:Beschlussempfehlung liegt vor
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Antrag eingebracht, der die Abschaffung der Steuerbefreiung für Erbschaften und Schenkungen mit mehr als 300 Wohneinheiten fordert.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du ein Wohnungsunternehmen mit mehr als 300 Wohneinheiten besitzt.
  • Ja, wenn du große Immobilienvermögen erbst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in der Finanzverwaltung tätig bist und steuerliche Regelungen umsetzen musst.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die gerechte Verteilung von Steuerlasten in der Gesellschaft interessiert.
  • Ja, wenn du die steuerliche Behandlung von großen Vermögen kritisch siehst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll die steuerliche Begünstigung großer Immobilienvermögen bei Erbschaften und Schenkungen beendet werden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Große Immobilienvermögen mit mehr als 300 Wohneinheiten können bei Erbschaften steuerlich begünstigt werden.

Geplant ist

Die Steuerbefreiung für Erbschaften mit mehr als 300 Wohneinheiten soll abgeschafft werden, indem Immobilien als Verwaltungsvermögen qualifiziert werden.

Beispiel: Ein Erbe von 350 Wohnungen müsste künftig Erbschaftssteuer zahlen, die bisher durch die 300-Wohneinheiten-Regelung begünstigt war.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Immobilienvermögen über 300 Wohneinheiten können als Betriebsvermögen steuerlich begünstigt werden.

Neu: Immobilienvermögen über 300 Wohneinheiten sollen als Verwaltungsvermögen klassifiziert werden, was eine steuerliche Begünstigung ausschließt.

In der Praxis: Wohnungsunternehmen mit großen Beständen müssten mit höheren Steuerlasten rechnen.

Mögliche Folgen

  • Durch die Abschaffung der Steuerbefreiung könnten Erben großer Immobilienvermögen höhere Steuern zahlen müssen.
  • Die Finanzverwaltung müsste neue Kriterien zur Klassifizierung von Immobilienvermögen anwenden.

Zu beachten

  • Die Umsetzung könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Finanzämter bedeuten.
  • Es könnte zu rechtlichen Auseinandersetzungen über die Klassifizierung von Immobilienvermögen kommen.

Offene Fragen

  • Wie genau soll die Klassifizierung von Immobilienvermögen als Verwaltungsvermögen umgesetzt werden?
  • Welche Auswirkungen hätte die Abschaffung der Steuerbefreiung auf den Wohnungsmarkt?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Frage der steuerlichen Gerechtigkeit bei großen Immobilienvermögen betrifft.
  • Es wird diskutiert, wie die Steuerlast fair verteilt werden kann, insbesondere bei leistungslos erworbenen Vermögenszuwächsen.

Wer ist betroffen?

Wohnungsunternehmen mit mehr als 300 WohneinheitenErben großer Immobilienvermögen