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Phase 7

Gesetz zu dem Abkommen vom 25. Januar 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Serbien über die Deutsche Schule in Belgrad

Initiator: Bundesregierung (Auswärtiges Amt) Eingereicht: 31.03.2023 BR-Drs. 136/23
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz ein, das die Zustimmung zu einem Abkommen zwischen Deutschland und Serbien über die Deutsche Schule in Belgrad regelt.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du als Lehrkraft an der Deutschen Schule in Belgrad arbeitest.
  • Ja, wenn du Schüler oder Schülerin an der Deutschen Schule in Belgrad bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einem deutschen Unternehmen in der Region tätig bist, das auf die Deutsche Schule als Standortfaktor angewiesen ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Stärkung der deutsch-serbischen kulturpolitischen Beziehungen interessiert.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Abkommen die bilateralen kulturpolitischen Beziehungen zwischen Deutschland und Serbien stärken und ausweiten. Zudem soll der rechtliche Status der Deutschen Schule in Belgrad verbessert werden, um den Aufenthalt und die Arbeit der aus Deutschland vermittelten Lehrkräfte zu erleichtern.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Deutsche Schule in Belgrad ist als Bildungseinrichtung anerkannt, aber Lehrkräfte müssen pro forma bei der Deutschen Botschaft angemeldet werden, um einen rechtlich gesicherten Aufenthaltsstatus zu erhalten.

Geplant ist

Die Deutsche Schule in Belgrad erhält den Status einer juristischen Person nach serbischem Recht, was den Lehrkräften Erleichterungen bei Aufenthalts- und Arbeitsrecht bietet.

Beispiel: Ein Lehrer an der Deutschen Schule in Belgrad muss sich nicht mehr pro forma bei der Deutschen Botschaft anmelden, um seinen Aufenthaltsstatus zu sichern.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Lehrkräfte der Deutschen Schule in Belgrad mussten pro forma als Verwaltungspersonal bei der Deutschen Botschaft angemeldet werden.

Neu: Mit dem Abkommen erhalten die Lehrkräfte einen rechtlich gesicherten Aufenthaltsstatus direkt über die Schule.

In der Praxis: Der Verwaltungsaufwand für die Anmeldung der Lehrkräfte bei der Botschaft entfällt.

Mögliche Folgen

  • Durch die Anerkennung der Deutschen Schule als juristische Person könnten die bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Serbien weiter gestärkt werden.
  • Lehrkräfte könnten einfacher ihre Aufenthalts- und Arbeitsrechte in Serbien wahrnehmen.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung des Abkommens sind keine zusätzlichen Kosten für den Bundeshaushalt absehbar.
  • Die Gewährung einer gebührenfreien Aufenthaltserlaubnis für Lehrkräfte könnte den Verwaltungsaufwand reduzieren.

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben ist relevant, weil es die kulturelle Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Serbien fördert und die rechtliche Situation der Deutschen Schule in Belgrad verbessert.

Wer ist betroffen?

Lehrkräfte der Deutschen Schule in BelgradSchülerinnen und Schüler der Deutschen Schule in BelgradDeutsche Wirtschaftsunternehmen in der Region