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Phase 7

Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern (G-SIG: 09020142)

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Finanzen) Eingereicht: 04.01.1982 BR-Drs. 4/82
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz ein, das das Abkommen vom 3. Dezember 1980 zwischen Deutschland und den USA zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Bereich der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungssteuern betrifft.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Erbschaften oder Schenkungen in Deutschland und den USA erhältst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Steuerverwaltung in Deutschland oder den USA arbeitest, die mit Erbschaft- und Schenkungssteuern befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn du dich für internationale Steuerregelungen und deren Auswirkungen interessierst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Abkommen rückwirkend ab dem 1. Januar 1979 angewendet werden, um Doppelbesteuerung zu vermeiden und die Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen beider Länder zu erweitern.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Erben und Schenkungsempfänger könnten in beiden Ländern Steuern zahlen, ohne dass eine klare Regelung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht.

Geplant ist

Das Abkommen soll rückwirkend ab dem 1. Januar 1979 angewendet werden, um sicherzustellen, dass eine deutsche Mehrsteuer nur erhoben wird, wenn eine Entlastung von amerikanischen Steuern erfolgt.

Beispiel: Wenn du 1980 eine Erbschaft in den USA erhalten hast, könnte die rückwirkende Anwendung des Abkommens dafür sorgen, dass du in Deutschland nicht zusätzlich besteuert wirst, sofern die USA bereits Steuern erhoben haben.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Es gibt keine spezifische Regelung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Erbschaft- und Schenkungssteuern zwischen Deutschland und den USA.

Neu: Das Abkommen von 1980 soll rückwirkend angewendet werden, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden und die Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen zu erweitern.

In der Praxis: Erben und Schenkungsempfänger könnten von einer klareren Steuerregelung profitieren, die Doppelbesteuerung vermeidet.

Mögliche Folgen

  • Durch die rückwirkende Anwendung des Abkommens könnte die Steuerlast für Erben und Schenkungsempfänger in Deutschland reduziert werden.
  • Die Zusammenarbeit zwischen den deutschen und amerikanischen Steuerverwaltungen könnte intensiviert werden.

Zu beachten

  • Die rückwirkende Anwendung des Abkommens erfordert eine genaue Prüfung vergangener Steuerfälle, was zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten könnte.

Offene Fragen

  • Wie wird die rückwirkende Anwendung des Abkommens in der Praxis umgesetzt?
  • Welche konkreten Mechanismen werden zur Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen eingeführt?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die internationale Zusammenarbeit im Steuerwesen betrifft und die steuerliche Belastung von Erben und Schenkungsempfängern in Deutschland und den USA beeinflussen könnte.

Wer ist betroffen?

Erben und Schenkungsempfänger, die sowohl in Deutschland als auch in den USA steuerpflichtig sind.Steuerverwaltungen in Deutschland und den USA.