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Phase 7

Gesetz zum AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 28. Februar 1975 sowie den damit in Zusammenhang stehenden Folgeabkommen

Initiator: Bundesregierung Eingereicht: 18.09.1975 BR-Drs. 576/75
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung hat ein Gesetz eingebracht, das die Zustimmung zu den am 28. Februar 1975 in Lomé und am 11. Juli 1975 in Brüssel unterzeichneten Abkommen beinhaltet. Diese Abkommen betreffen den freien Zugang für gewerbliche Waren der AKP-Staaten zum EWG-Markt, die Förderung der Industrialisierung der AKP-Staaten, die Stabilisierung der AKP-Ausfuhrerlöse für einige Grundstoffe und die Gewährung einer Finanzhilfe an die AKP-Staaten sowie weitere überseeische Länder und Gebiete.

Betrifft dich das?

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EWG und den AKP-Staaten interessiert.
  • Ja, wenn du dich für die Förderung der Industrialisierung und wirtschaftlichen Entwicklung in den AKP-Staaten einsetzt.

Ziel des Vorhabens

Hierzu liegen im verfügbaren Material keine Angaben vor.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Der Zugang gewerblicher Waren der AKP-Staaten zum EWG-Markt ist möglicherweise durch Zölle oder Handelsbeschränkungen limitiert.

Geplant ist

Mit dem Abkommen soll den gewerblichen Waren der AKP-Staaten freier Zugang zum EWG-Markt gewährt werden.

Beispiel: Ein Unternehmen aus einem AKP-Staat könnte seine Produkte ohne zusätzliche Zölle in die EWG exportieren.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die EWG hat möglicherweise keine speziellen Abkommen zur Industrialisierung und Stabilisierung der Ausfuhrerlöse der AKP-Staaten.

Neu: Das Abkommen sieht die Förderung der Industrialisierung und die Stabilisierung der Ausfuhrerlöse für einige Grundstoffe der AKP-Staaten vor.

In der Praxis: AKP-Staaten könnten finanzielle Unterstützung erhalten, um ihre Industrien zu entwickeln und ihre Exporterlöse zu stabilisieren.

Mögliche Folgen

  • Durch den freien Zugang zum EWG-Markt könnten AKP-Staaten ihre Exporte steigern.
  • Die finanzielle Unterstützung könnte zur wirtschaftlichen Entwicklung und Industrialisierung der AKP-Staaten beitragen.

Zu beachten

  • Die Umsetzung des Abkommens erfordert möglicherweise eine Anpassung der Handels- und Zollpolitik der EWG.
  • Die Stabilisierung der Ausfuhrerlöse könnte zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich machen.

Offene Fragen

  • Wie wird die finanzielle Unterstützung konkret umgesetzt und verteilt?
  • Welche Mechanismen werden zur Überwachung und Evaluierung der Abkommensziele eingesetzt?

Warum reden viele darüber?

  • Das Abkommen ist relevant, weil es die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EWG und den AKP-Staaten stärkt und die wirtschaftliche Entwicklung in den AKP-Staaten fördern soll.