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Phase 7

Gesetz zu dem Beschluss (EU, Euratom) 2018/994 des Rates der Europäischen Union vom 13. Juli 2018 zur Änderung des dem Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 20. September 1976 beigefügten Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium des Innern und für Heimat) Eingereicht: 10.03.2023 BR-Drs. 104/23
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz ein, das die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zum Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 13. Juli 2018 zur Änderung des Wahlakts für die Mitglieder des Europäischen Parlaments ermöglicht.

Betrifft dich das?

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Reform des europäischen Wahlrechts interessiert.
  • Ja, wenn du die europäische Integration und deren rechtliche Rahmenbedingungen verfolgst.

Ziel des Vorhabens

Hierzu liegen im verfügbaren Material keine Angaben vor.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Der Beschluss zur Änderung des Wahlakts für die Mitglieder des Europäischen Parlaments ist ohne die Zustimmung der Mitgliedstaaten nicht wirksam.

Geplant ist

Durch das Gesetz wird die erforderliche Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zum Beschluss des Rates der Europäischen Union erteilt.

Beispiel: Mit der Zustimmung Deutschlands könnte die Reform des europäischen Wahlrechts in Kraft treten.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Änderung des Wahlakts für das Europäische Parlament erfordert die Zustimmung aller Mitgliedstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen Anforderungen.

Neu: Deutschland erteilt durch das Gesetz die notwendige Zustimmung zur Änderung des Wahlakts.

In der Praxis: Der Beschluss des Rates der Europäischen Union könnte in Kraft treten, sofern alle Mitgliedstaaten zugestimmt haben.

Mögliche Folgen

  • Durch die Zustimmung Deutschlands könnte die Reform des europäischen Wahlrechts umgesetzt werden.
  • Die Umsetzung könnte die Art und Weise verändern, wie Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt werden.

Zu beachten

  • Für die Zustimmung ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat erforderlich.

Offene Fragen

  • Welche konkreten Änderungen am europäischen Wahlrecht sind mit dem Beschluss verbunden?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema ist relevant, da es die Reform des europäischen Wahlrechts betrifft, was Auswirkungen auf die demokratische Legitimation und die Funktionsweise der Europäischen Union haben könnte.