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Phase 7

Gesetz zu dem Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 28. Juli 2016 zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) Eingereicht: 15.08.2025 BR-Drs. 396/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz zur Zustimmung zu einem Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana und der Europäischen Union ein. Dieses Abkommen ermöglicht zoll- und quotenfreien Zugang für Waren aus Ghana zum EU-Markt und zielt darauf ab, Handelshemmnisse abzubauen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du ein Unternehmen in Ghana betreibst, das Waren in die EU exportiert.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die mit der Umsetzung von Handelsabkommen befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Handelsbeziehungen zwischen der EU und afrikanischen Staaten interessieren.
  • Ja, wenn du Wert auf die Förderung nachhaltiger Entwicklung durch internationale Abkommen legst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Abkommen Ghanas zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt sichern und die Handelsbeziehungen durch Liberalisierungen des ghanaischen Marktes auf eine WTO-konforme Basis stellen. Zudem soll es die Handels- und Entwicklungszusammenarbeit stärken und zur Erreichung der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beitragen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Ghana hat bereits zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt, der jedoch durch ältere Abkommen geregelt ist.

Geplant ist

Das Abkommen würde diesen Zugang auf eine WTO-konforme Basis stellen und Handelshemmnisse weiter abbauen.

Beispiel: Ein ghanaisches Unternehmen könnte seine Produkte weiterhin zollfrei in die EU exportieren, jedoch unter neuen, WTO-konformen Regelungen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Der Zugang zum EU-Markt für ghanaische Waren war durch ältere Abkommen geregelt, die nicht vollständig WTO-konform waren.

Neu: Das Abkommen stellt den Zugang auf eine WTO-konforme Basis und beinhaltet Bestimmungen zur Handels- und Entwicklungszusammenarbeit.

In der Praxis: Ghanaische Exporteure könnten von einem stabileren und rechtlich abgesicherten Marktzugang zur EU profitieren.

Mögliche Folgen

  • Durch den zollfreien Zugang könnten ghanaische Exporteure ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem EU-Markt verbessern.
  • Die Umsetzung des Abkommens könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die beteiligten Behörden bedeuten.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung des Abkommens sind möglicherweise Anpassungen in den bestehenden Handelsregelungen erforderlich.
  • Die Einhaltung der WTO-Vorgaben könnte zusätzliche Anforderungen an die Handelspraktiken in Ghana stellen.

Offene Fragen

  • Es bleibt offen, wie die konkrete Unterstützung in Handels- und Nachhaltigkeitsfragen umgesetzt wird.

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, da es die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Ghana betrifft und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten soll. Die Diskussion umfasst die Frage, wie Handelsliberalisierungen mit den Zielen der Agenda 2030 vereinbar sind.

Wer ist betroffen?

Unternehmen in Ghana, die Waren in die EU exportierenEU-Unternehmen, die mit Ghana Handel treibenBehörden, die für die Umsetzung des Abkommens zuständig sind