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Phase 7

Gesetz zu dem Protokoll vom 21. August 2023 zur Änderung des Abkommens vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 27. Oktober 2010

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Finanzen) Eingereicht: 15.08.2025 BR-Drs. 389/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung hat ein Gesetz eingebracht, das die Zustimmung zu einem Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz beinhaltet. Dieses Protokoll wurde am 21. August 2023 unterzeichnet und zielt darauf ab, die abkommensbezogenen Empfehlungen der OECD und G20 zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung umzusetzen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in Deutschland lebst und Einkünfte aus der Schweiz beziehst.
  • Ja, wenn du in der Schweiz lebst und Einkünfte aus Deutschland beziehst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer schweizerischen Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule versichert bist und im öffentlichen Dienst beschäftigt bist oder warst.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich internationale Steuerpolitik und die Vermeidung von Doppelbesteuerung interessieren.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz weiter dem Standard der OECD angeglichen werden, um Abkommensmissbrauch zu verhindern und bestehende Doppelbesteuerungsprobleme zu lösen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Es gibt unterschiedliche Auslegungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz, was zu Doppelbesteuerung führen kann.

Geplant ist

Das Änderungsprotokoll soll die abkommensbezogenen Empfehlungen der OECD und G20 umsetzen und eine einheitliche Auslegung des Abkommens sicherstellen.

Beispiel: Ein in der Schweiz lebender Deutscher mit Einkünften aus Deutschland könnte künftig klarer geregelt nur in einem der beiden Länder besteuert werden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Auslegung des Abkommens führte zu unterschiedlichen Besteuerungsansprüchen beider Länder.

Neu: Das Protokoll führt eine einheitliche Auslegung ein, die den OECD-Standards entspricht.

In der Praxis: Es würde weniger Konflikte über Besteuerungsrechte zwischen Deutschland und der Schweiz geben.

Mögliche Folgen

  • Durch die einheitliche Auslegung könnte die Doppelbesteuerung von Einkünften vermieden werden.
  • Die Umsetzung der OECD-Empfehlungen könnte die Steuervermeidung erschweren.

Zu beachten

  • Für die Anpassung an die neuen Regelungen könnten Unternehmen und Steuerpflichtige ihre Steuerstrategien überdenken müssen.
  • Die Umsetzung erfordert möglicherweise Anpassungen in der Verwaltungspraxis beider Länder.

Offene Fragen

  • Wie genau werden die neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt?
  • Welche konkreten Auswirkungen hat die Umsetzung auf bestehende Steuerfälle?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die internationalen Bemühungen zur Vermeidung von Steuervermeidung und Gewinnverlagerung betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie internationale Standards in bilaterale Abkommen integriert werden können.

Wer ist betroffen?

Steuerpflichtige in Deutschland und der Schweiz, die Einkünfte aus dem jeweils anderen Land beziehen.Schweizerische Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule und deren Versorgungsempfänger.