Gesetz zum Protokoll (1973) des Deutsch-Österreichischen Vertrags zur Regelung vermögensrechtlicher Beziehungen
Worum geht es?
Die Bundesregierung bringt ein Gesetz ein, das die Zustimmung zu einem Protokoll vom 22. Februar 1973 vorsieht. Dieses Protokoll betrifft den Abschluss der Durchführung des Vermögensvertrages von 1957 zwischen Deutschland und Österreich.
Ziel des Vorhabens
Hierzu liegen im verfügbaren Material keine Angaben vor.
Was ändert sich konkret?
Was ändert sich?
Aktuelle Situation
Der Vermögensvertrag von 1957 zwischen Deutschland und Österreich ist noch in Kraft, und die nach diesem Vertrag gebildeten Schiedsorgane sind aktiv.
Geplant ist
Das Protokoll von 1973 sieht die rechtliche Beendigung der Tätigkeit und die Auflösung der nach dem Vermögensvertrag gebildeten Schiedsorgane vor.
Beispiel: Nach der Zustimmung zu dem Protokoll würden die Schiedsorgane, die bisher zur Regelung vermögensrechtlicher Beziehungen zwischen Deutschland und Österreich tätig waren, aufgelöst.
Auswirkungen auf bestehende Abläufe
Bisher: Schiedsorgane regeln vermögensrechtliche Beziehungen zwischen Deutschland und Österreich im Rahmen des Vertrages von 1957.
Neu: Mit der Zustimmung zum Protokoll von 1973 werden diese Schiedsorgane aufgelöst.
In der Praxis: Es gäbe keine speziellen Schiedsorgane mehr für vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Deutschland und Österreich.