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Phase 7

Gesetz zu dem Vertrag vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über die Rechtshilfe in Strafsachen

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Justiz) Eingereicht: 05.04.2024 BR-Drs. 158/24
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz ein, das die Zustimmung zu einem Vertrag zwischen Deutschland und Brasilien über die Rechtshilfe in Strafsachen vorsieht. Dieser Vertrag wurde am 3. Dezember 2009 unterzeichnet und soll die strafrechtliche Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern verbessern.

Betrifft dich das?

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Justizbehörde in Deutschland oder Brasilien arbeitest, die mit internationalen Rechtshilfeersuchen befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Kriminalität interessiert.
  • Ja, wenn du Wert auf eine effiziente Strafverfolgung im internationalen Kontext legst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll durch die parlamentarische Zustimmung zum Vertrag die innerstaatliche Anwendbarkeit des Vertrages herbeigeführt werden, um die Zusammenarbeit in Strafsachen zu erleichtern und zu beschleunigen. Dies soll die Leistungsfähigkeit der Justiz auf nationaler und internationaler Ebene erhöhen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Rechtshilfe zwischen Deutschland und Brasilien erfolgt derzeit vertraglos auf der Grundlage des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen.

Geplant ist

Der Vertrag würde die strafrechtliche Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern auf eine vertragliche Grundlage stellen, um die Zusammenarbeit zu erleichtern und zu beschleunigen.

Beispiel: Ein Rechtshilfeersuchen aus Brasilien könnte künftig schneller und effizienter bearbeitet werden, da die Verfahren vertraglich geregelt sind.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Rechtshilfe erfolgt ohne spezifische vertragliche Grundlage, basierend auf nationalen Regelungen.

Neu: Der Vertrag schafft eine spezifische vertragliche Grundlage für die Rechtshilfe zwischen Deutschland und Brasilien.

In der Praxis: Die Zusammenarbeit in Strafsachen könnte effizienter und schneller erfolgen, da die Verfahren klar geregelt sind.

Mögliche Folgen

  • Durch die vertragliche Grundlage könnte die Bearbeitung von Rechtshilfeersuchen beschleunigt werden.
  • Die Zusammenarbeit in der Strafverfolgung könnte effektiver gestaltet werden, insbesondere bei grenzüberschreitenden Kriminalitätsfällen.

Zu beachten

  • Der Vertrag könnte zu einem Anstieg der Anzahl von Rechtshilfeersuchen führen, was die Justizbehörden organisatorisch fordern könnte.

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Kriminalität betrifft und die Effizienz der Strafverfolgung in einem globalisierten Kontext verbessern könnte.

Wer ist betroffen?

Justizbehörden in Deutschland und BrasilienPersonen, die in Strafsachen zwischen beiden Ländern involviert sind