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Phase 7

Gesetz zum Europäischen Übereinkommen vom 16. Mai 1972 über Staatenimmunität (G-SIG: 11020313)

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Justiz) Eingereicht: 30.12.1988 BR-Drs. 611/88
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz zur Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens über Staatenimmunität vom 16. Mai 1972 ein. Dieses Übereinkommen legt gemeinsame Regeln für die Staaten des Europarates fest, um zu bestimmen, in welchem Ausmaß ein Staat Immunität vor den Gerichten eines anderen Staates genießt.

Betrifft dich das?

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer juristischen Institution arbeitest, die mit internationalen Fällen von Staatenimmunität befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die rechtliche Zusammenarbeit und Harmonisierung innerhalb Europas interessiert.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Übereinkommen die Durchsetzung von Urteilen gegen fremde Staaten sichern und einen einheitlichen Rechtsrahmen für Staatenimmunität innerhalb des Europarates schaffen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Derzeit gibt es unterschiedliche Regelungen darüber, in welchem Ausmaß ein Staat vor den Gerichten eines anderen Staates Immunität genießt.

Geplant ist

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens sollen einheitliche Regeln innerhalb der Mitgliedstaaten des Europarates eingeführt werden.

Beispiel: Ein Gericht in einem Mitgliedstaat des Europarates könnte künftig einheitliche Kriterien anwenden, um zu entscheiden, ob ein fremder Staat vor Gericht verklagt werden kann.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Einzelne Staaten haben ihre eigenen Regelungen zur Staatenimmunität.

Neu: Das Übereinkommen würde eine einheitliche Regelung für alle Mitgliedstaaten des Europarates einführen.

In der Praxis: Gerichte in verschiedenen Ländern würden auf dieselben Kriterien zurückgreifen, wenn es um die Frage der Staatenimmunität geht.

Mögliche Folgen

  • Durch die einheitlichen Regeln könnte die Rechtssicherheit in Fällen internationaler Staatenimmunität erhöht werden.
  • Die Durchsetzung von Urteilen gegen fremde Staaten könnte erleichtert werden.

Zu beachten

  • Die Umsetzung des Übereinkommens erfordert, dass alle Mitgliedstaaten des Europarates die Regelungen einhalten, was eine Anpassung nationaler Gesetze notwendig machen könnte.

Offene Fragen

  • Wie wird die Einhaltung der einheitlichen Regeln in den einzelnen Mitgliedstaaten überwacht und sichergestellt?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die rechtliche Zusammenarbeit innerhalb Europas und die Harmonisierung der Regelungen zur Staatenimmunität betrifft. In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie sich nationale Souveränität und internationale Rechtsdurchsetzung miteinander vereinbaren lassen.

Wer ist betroffen?

Mitgliedstaaten des EuroparatesGerichte, die mit Fällen internationaler Staatenimmunität befasst sind