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Phase 4

Gesetz zum selbstbestimmten Sterben und zur Hilfe zur Selbsttötung

Initiator: Rechtsausschuss Eingereicht: 05.07.2023 BT-Drs. 20/7624
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:2. & 3. Lesung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Regelung der Hilfe zur Selbsttötung eingebracht. Ziel ist es, einen klaren Rechtsrahmen für selbstbestimmtes Sterben und die Hilfe zur Selbsttötung zu schaffen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du als sterbewillige Person überlegst, Hilfe zur Selbsttötung in Anspruch zu nehmen.
  • Ja, wenn du als Arzt oder Psychotherapeut an der Verschreibung oder Beratung zur Selbsttötung beteiligt bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Beratungsstelle arbeitest, die sich mit Fragen der Suizidhilfe befasst.
  • Ja, wenn du in einer Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens tätig bist, die mit der Thematik konfrontiert werden könnte.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die rechtlichen und ethischen Fragen rund um das Thema selbstbestimmtes Sterben interessieren.
  • Ja, wenn du Bedenken hinsichtlich der gesellschaftlichen Auswirkungen von Suizidhilfe hast.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben das Recht auf selbstbestimmtes Sterben sichern und klare Regelungen für die Hilfe zur Selbsttötung bieten, um die Autonomie und Freiverantwortlichkeit der Betroffenen zu schützen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Derzeit gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung zur Hilfe bei der Selbsttötung. Die rechtliche Situation ist unklar und führt zu Unsicherheiten.

Geplant ist

Es soll ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden, der das Recht auf selbstbestimmtes Sterben anerkennt und die Hilfe zur Selbsttötung unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Beispiel: Eine Person, die sich für eine Selbsttötung entscheidet, könnte sich nach einer Beratung und unter bestimmten Voraussetzungen ein entsprechendes Medikament verschreiben lassen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Suizidhilfe ist rechtlich unklar und wird unterschiedlich gehandhabt.

Neu: Ein klarer Rechtsrahmen würde geschaffen, der die Bedingungen für die Hilfe zur Selbsttötung regelt, einschließlich Beratung und Verschreibung von Medikamenten.

In der Praxis: Sterbewillige Personen hätten Zugang zu einer geregelten Beratung und könnten unter bestimmten Voraussetzungen Medikamente zur Selbsttötung erhalten.

Mögliche Folgen

  • Durch die Einführung eines gesetzlichen Rahmens könnte die Rechtssicherheit für Sterbewillige und Helfende erhöht werden.
  • Es könnten zusätzliche Anforderungen an Ärzte und Beratungsstellen entstehen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.

Zu beachten

  • Die Umsetzung erfordert den Aufbau einer staatlich anerkannten Beratungsinfrastruktur.
  • Für die Verschreibung von Medikamenten zur Selbsttötung sind strenge Voraussetzungen und Fristen vorgesehen.

Offene Fragen

  • Wie hoch werden die Kosten für den Aufbau und Betrieb der Beratungsstellen sein?
  • Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass die Beratung ergebnisoffen und nicht bevormundend ist?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es grundlegende Fragen zur Autonomie und zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird diskutiert, wie der Schutz der Autonomie und die Sicherstellung eines würdevollen Sterbens miteinander vereinbart werden können.

Wer ist betroffen?

Sterbewillige PersonenÄrzte und PsychotherapeutenBeratungsstellen