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Phase 4

Gesetz zum Schutz personenbezogener Informationen (Bundes-Informationsschutzgesetz - BISG) (G-SIG: 11020309)

Initiator: Fraktion der SPD Eingereicht: 13.12.1988 BT-Drs. 11/3730
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:2. & 3. Lesung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion der SPD hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der das bestehende Bundesdatenschutzgesetz durch ein neues Bundes-Informationsschutzgesetz ersetzen soll.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du als Bürger wissen möchtest, welche Daten über dich gespeichert sind.
  • Ja, wenn du ein Unternehmen leitest, das personenbezogene Daten verarbeitet.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die personenbezogene Daten verarbeitet oder übermittelt.
  • Ja, wenn du als Arbeitnehmer wissen möchtest, welche Daten dein Arbeitgeber über dich speichert.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn du dich für den Schutz personenbezogener Daten und die informationelle Selbstbestimmung interessierst.
  • Ja, wenn dir Transparenz in der Datenverarbeitung wichtig ist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Gesetz den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Datenverarbeitung gerecht werden, Mängel des bisherigen Gesetzes beseitigen und es an neue technische Entwicklungen anpassen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Das Bundesdatenschutzgesetz regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, jedoch mit erkennbaren Mängeln und ohne vollständige Anpassung an die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts.

Geplant ist

Das neue Bundes-Informationsschutzgesetz soll die Datenschutzregelungen an die verfassungsrechtlichen Anforderungen anpassen, die Rechte der Betroffenen stärken und die Transparenz der Datenverarbeitung erhöhen.

Beispiel: Bürger könnten künftig ein unentgeltliches Auskunftsrecht über ihre gespeicherten Daten haben und bei unzulässiger Datenverarbeitung einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch geltend machen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Datenschutzaufsicht und Kontrollinstanzen sind in ihrer Rechtsstellung und ihren Befugnissen begrenzt.

Neu: Die Rechtsstellung der Kontrollinstanzen, insbesondere des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, würde verbessert und ihre Befugnisse erweitert.

In der Praxis: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz könnte unabhängiger agieren und hätte erweiterte Kontrollmöglichkeiten.

Mögliche Folgen

  • Durch die Einführung eines unentgeltlichen Auskunftsrechts könnten Bürger leichter Zugang zu Informationen über ihre gespeicherten Daten erhalten.
  • Die Stärkung der Kontrollinstanzen könnte zu einer besseren Durchsetzung der Datenschutzregelungen führen.

Zu beachten

  • Der Gesetzentwurf verursacht zusätzliche Kosten, die derzeit nicht quantifizierbar sind.
  • Für die Umsetzung wären möglicherweise zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen erforderlich.

Offene Fragen

  • Wie hoch werden die zusätzlichen Kosten für die Umsetzung des Gesetzes sein?
  • Welche konkreten technischen Maßnahmen sind erforderlich, um die neuen Datenschutzanforderungen zu erfüllen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema Datenschutz ist gesellschaftlich relevant, da es den Schutz der Privatsphäre und die Kontrolle über persönliche Daten betrifft.
  • Der Entwurf könnte breite Diskussionen über die Balance zwischen Datenschutz und dem Bedarf an Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse auslösen.

Wer ist betroffen?

Bürger, deren personenbezogene Daten verarbeitet werdenUnternehmen, die personenbezogene Daten verarbeitenBehörden, die mit personenbezogenen Daten arbeitenArbeitnehmer, deren Daten im Arbeitsverhältnis verarbeitet werden