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Phase 1

Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung (FGOÄndG)

Initiator: Nordrhein-Westfalen Eingereicht: 11.03.2022 BR-Drs. 78/22(B)
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zur Änderung der Finanzgerichtsordnung (FGOÄndG) wurde von Nordrhein-Westfalen eingebracht. Ziel ist es, die Möglichkeit zu schaffen, Richter anderer Gerichtsbarkeiten oder Rechtslehrer an Universitäten als Richter im Nebenamt für die Finanzgerichtsbarkeit zu ernennen.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll durch die Änderung der Finanzgerichtsordnung eine personalwirtschaftliche Flexibilisierung erreicht und die Verzahnung von Wissenschaft und Praxis verbessert werden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Aktuell können nur Richter der Finanzgerichtsbarkeit in diesem Bereich tätig sein.

Geplant ist

Es wäre möglich, dass auch Richter anderer Gerichtsbarkeiten oder Rechtslehrer an Universitäten als Richter im Nebenamt für die Finanzgerichtsbarkeit tätig werden.

Beispiel: Ein Universitätsprofessor könnte neben seiner Lehrtätigkeit als Richter in der Finanzgerichtsbarkeit arbeiten.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Richterpositionen in der Finanzgerichtsbarkeit sind ausschließlich mit Richtern dieser Gerichtsbarkeit besetzt.

Neu: Die Möglichkeit, Richter anderer Gerichtsbarkeiten oder Rechtslehrer im Nebenamt zu ernennen, würde eingeführt.

In der Praxis: Es könnten mehr Fachkräfte aus unterschiedlichen Bereichen in der Finanzgerichtsbarkeit tätig werden, was eine breitere Expertise einbringen könnte.