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Phase 1

Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung

Initiator: Hamburg und Thüringen Eingereicht: 11.03.2022 BR-Drs. 70/22(B)
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zur Änderung der Insolvenzordnung wurde von den Bundesländern Hamburg und Thüringen eingebracht. Er zielt darauf ab, die Notwendigkeit der vollständigen Veröffentlichung von Beschlüssen über Vergütung und erstattungsfähige Auslagen des Insolvenzverwalters klarzustellen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du als Insolvenzverwalter tätig bist.
  • Ja, wenn du an einem Insolvenzverfahren beteiligt bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die Insolvenzverfahren überwacht.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Transparenz in rechtlichen Verfahren interessiert.
  • Ja, wenn du Wert auf nachvollziehbare Vergütungsregelungen legst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben die Transparenz in Insolvenzverfahren erhöhen, indem es die vollständige Veröffentlichung von Beschlüssen über Vergütungen und Auslagen von Insolvenzverwaltern sicherstellt.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Veröffentlichung von Beschlüssen über Vergütung und Auslagen von Insolvenzverwaltern ist nicht immer vollständig, insbesondere fehlen oft die Begründungen.

Geplant ist

Die vollständige Veröffentlichung dieser Beschlüsse, inklusive Tenor und Beschlussgründen, soll sichergestellt werden, jedoch ohne die festgesetzten Beträge.

Beispiel: In einem Insolvenzverfahren würden künftig die Gründe für die Vergütung eines Insolvenzverwalters öffentlich einsehbar sein, ohne die genauen Beträge.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Veröffentlichungspraxis von Beschlüssen über Vergütungen in Insolvenzverfahren ist uneinheitlich und oft unvollständig.

Neu: Es soll eine einheitliche Regelung eingeführt werden, die die vollständige Veröffentlichung von Beschlüssen vorschreibt, jedoch ohne die Nennung der festgesetzten Beträge.

In der Praxis: Beteiligte und Interessierte könnten sich besser über die Entscheidungsgründe in Insolvenzverfahren informieren.

Mögliche Folgen

  • Durch die vollständige Veröffentlichung könnten Insolvenzverfahren transparenter werden.
  • Die Nachvollziehbarkeit von Vergütungsentscheidungen könnte verbessert werden.

Zu beachten

  • Die Veröffentlichung ohne Beträge könnte zwar die Transparenz der Entscheidungsgründe erhöhen, lässt aber die genaue finanzielle Dimension unklar.

Offene Fragen

  • Wie wird die technische Umsetzung der Veröffentlichung sichergestellt?
  • Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Datenschutz bei der Veröffentlichung zu gewährleisten?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema ist relevant, weil es die Transparenz und Nachvollziehbarkeit in Insolvenzverfahren betrifft, was für das Vertrauen in das Rechtssystem von Bedeutung ist.

Wer ist betroffen?

InsolvenzverwalterBeteiligte an Insolvenzverfahren