CORENODAInformationen. Einordnen. Verstehen.
Phase 7

Gesetz zur Änderung des Bundesbaugesetzes

Initiator: Bundesregierung Eingereicht: 10.05.1974 BR-Drs. 300/74
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Änderung des Bundesbaugesetzes eingebracht. Ziel ist es, die Bauleitplanung in die städtebauliche Entwicklungsplanung der Gemeinden zu integrieren und die rechtlichen Möglichkeiten zur Festsetzung zulässiger Nutzungen im Bebauungsplan zu erweitern.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Grundstückseigentümer bist und von Planungswertsteigerungen betroffen sein könntest.
  • Ja, wenn du in einer Gemeinde lebst, die städtebauliche Entwicklungsplanung umsetzt.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in der Immobilienbranche tätig bist und mit Bebauungsplänen arbeitest.
  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die mit der Bauleitplanung befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die städtebauliche Entwicklung und die Nutzung öffentlicher Flächen interessiert.
  • Ja, wenn du dich für den Schutz erhaltungswürdiger Bausubstanzen und soziale Steuerung von Umstrukturierungsmaßnahmen interessierst.

Ziel des Vorhabens

Hierzu liegen im verfügbaren Material keine Angaben vor.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Bisher erfolgt die Bauleitplanung in Gemeinden ohne umfassende Integration in die städtebauliche Entwicklungsplanung. Bürger werden nicht immer frühzeitig über Planungsabsichten informiert.

Geplant ist

Die Bauleitplanung soll in die städtebauliche Entwicklungsplanung der Gemeinden integriert werden. Bürger sollen frühzeitig und umfassend über Planungsabsichten und Alternativpläne informiert werden.

Beispiel: In deiner Gemeinde könnte es künftig öffentliche Informationsveranstaltungen geben, bei denen du über geplante Bauprojekte und mögliche Alternativen informiert wirst.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Das Vorkaufsrecht der Gemeinden ist bisher nicht preislimitiert und die Abstimmung mit Infrastrukturmaßnahmen erfolgt ohne spezielle Genehmigungsverfahren.

Neu: Das Vorkaufsrecht der Gemeinden wird um ein preislimitierendes Element erweitert. Eine Entwicklungsgenehmigung wird eingeführt, um den städtischen Verdichtungsprozess mit Infrastrukturmaßnahmen abzustimmen.

In der Praxis: Gemeinden könnten Grundstücke zu einem festgelegten Preis erwerben, und Bauprojekte müssten sich stärker an vorhandenen Infrastrukturkapazitäten orientieren.

Mögliche Folgen

  • Durch die Einführung eines preislimitierten Vorkaufsrechts könnten Gemeinden gezielter Grundstücke für öffentliche Zwecke erwerben.
  • Die frühzeitige Bürgerinformation könnte zu einer höheren Akzeptanz von Bauprojekten führen.
  • Die neue Entwicklungsgenehmigung könnte den Planungsprozess verlängern, da zusätzliche Abstimmungen mit Infrastrukturmaßnahmen erforderlich wären.

Zu beachten

  • Die Umsetzung der neuen Regelungen könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Gemeinden bedeuten.
  • Grundstückseigentümer könnten durch die Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichsbetrages für Planungswertsteigerungen finanziell belastet werden.

Offene Fragen

  • Wie genau wird die Preislimitierung beim Vorkaufsrecht der Gemeinden umgesetzt?
  • Welche konkreten Kriterien werden für die Erteilung einer Entwicklungsgenehmigung herangezogen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben ist relevant, da es die städtebauliche Planung und die Nutzung von Flächen in Gemeinden grundlegend beeinflusst. Es betrifft die Balance zwischen städtebaulicher Entwicklung und dem Schutz von Eigentumsrechten.

Wer ist betroffen?

Gemeinden, die Bauleitplanung und städtebauliche Entwicklungsplanung durchführen.Grundstückseigentümer, die von Planungswertsteigerungen betroffen sind.Bürger, die frühzeitig über Planungsabsichten informiert werden sollen.