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Phase 3

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer Vorschriften zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Stromsektor

Initiator: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Eingereicht: 07.07.2026 BT-Drs. 21/6914
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Ausschussberatung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf wurde von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht. Er sieht die Einführung eines Finanzierungsmodells in Form von zweiseitigen Differenzverträgen (Contracts for Difference, CfDs) vor, um Gewinne von geförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen in Hochpreisphasen abzuschöpfen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage mit mehr als 100 Kilowatt Leistung bist.
  • Ja, wenn du als Netzbetreiber tätig bist und Refinanzierungsbeiträge erheben musst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in der Energiebranche arbeitest und sich dein Unternehmen auf erneuerbare Energien spezialisiert hat.
  • Ja, wenn du als Verbraucher von den langfristigen Auswirkungen auf die Strompreise betroffen sein könntest.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Umsetzung von EU-Vorgaben im Energiesektor interessiert.
  • Ja, wenn du den Ausbau erneuerbarer Energien und deren Marktintegration verfolgst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Gesetz die Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes an EU-Vorgaben sicherstellen und den marktgetriebenen Ausbau erneuerbarer Energien stärken.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Erneuerbare-Energien-Anlagen können Gewinne oberhalb der anzulegenden Werte behalten.

Geplant ist

Gewinne von geförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen in Hochpreisphasen sollen abgeschöpft werden.

Beispiel: Ein Betreiber einer Solaranlage mit 150 kW Leistung müsste in Hochpreisphasen einen Teil seiner Zusatzerlöse als Refinanzierungsbeitrag abführen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Das Fördersystem basiert auf Marktprämien ohne Abschöpfung von Zusatzerlösen.

Neu: Einführung von zweiseitigen Differenzverträgen (CfDs) zur Abschöpfung von Zusatzerlösen.

In der Praxis: Anlagenbetreiber müssen in Hochpreisphasen Refinanzierungsbeiträge zahlen, wenn der Marktwert den anzulegenden Wert übersteigt.

Mögliche Folgen

  • Durch die Abschöpfung könnten die Einnahmen der Anlagenbetreiber in Hochpreisphasen sinken.
  • Netzbetreiber müssten zusätzliche Verwaltungsaufgaben übernehmen, um die Refinanzierungsbeiträge zu erheben.

Zu beachten

  • Anlagenbetreiber könnten gezwungen sein, ihre Wirtschaftlichkeitsberechnungen anzupassen.
  • Die Einführung der Abschöpfung könnte zu Diskussionen über die langfristige Attraktivität von Investitionen in erneuerbare Energien führen.

Offene Fragen

  • Wie wird sich die Abschöpfung auf die Investitionsbereitschaft in erneuerbare Energien auswirken?
  • Welche technischen und administrativen Herausforderungen ergeben sich für die Netzbetreiber bei der Erhebung der Refinanzierungsbeiträge?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, da es die Anpassung nationaler Regelungen an EU-Vorgaben betrifft und den Ausbau erneuerbarer Energien beeinflusst. Es wird darüber diskutiert, wie die Marktintegration erneuerbarer Energien gestärkt werden kann, während gleichzeitig die finanzielle Förderung angepasst wird.

Wer ist betroffen?

Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 KilowattNetzbetreiber, die Refinanzierungsbeiträge von Anlagenbetreibern erheben müssenStromverbraucher, die indirekt von den Änderungen im Fördersystem betroffen sein könnten