Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund
Worum geht es?
Das Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund wird vorgeschlagen, um eine Pauschalabgeltung für Nettoaufwendungen der Länder für Zugewanderte in den Bereichen Sozialhilfe, Jugendhilfe und Krankenversorgung durch den Bund für die Jahre 1976 bis 1981 einzuführen. Die Initiative stammt von Bayern.
Betrifft dich das?
Direkt betroffen
- Ja, wenn du in den Jahren 1976 bis 1981 als Zugewanderter Sozialhilfe, Jugendhilfe oder Krankenversorgung in Anspruch genommen hast.
Indirekt betroffen
- Ja, wenn du in einer Landesbehörde arbeitest, die mit der Abrechnung von Sozialleistungen für Zugewanderte befasst ist.
Ziel des Vorhabens
Hierzu liegen im verfügbaren Material keine Angaben vor.
Was ändert sich konkret?
Was ändert sich?
Aktuelle Situation
Die Länder tragen die Nettoaufwendungen für Zugewanderte in den Bereichen Sozialhilfe, Jugendhilfe und Krankenversorgung für die Jahre 1976 bis 1981.
Geplant ist
Der Bund würde eine Pauschalabgeltung für diese Nettoaufwendungen der Länder für die genannten Jahre übernehmen.
Beispiel: Ein Land, das in den Jahren 1976 bis 1981 hohe Kosten für die Versorgung von Zugewanderten hatte, würde eine pauschale Erstattung durch den Bund erhalten.
Mögliche Folgen
- Durch die Pauschalabgeltung könnten die Länder finanziell entlastet werden, da der Bund die Kosten für die genannten Jahre übernimmt.
Zu beachten
- Die genaue Höhe der Pauschalabgeltung und die Verteilung der Mittel auf die Länder könnten von Bedeutung sein.
Offene Fragen
- Wie wird die Pauschalabgeltung berechnet und verteilt?
- Welche Auswirkungen hat die Regelung auf die aktuellen Haushalte der betroffenen Länder?