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Phase 4

... Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)

Initiator: Schleswig-Holstein Eingereicht: 04.05.2021 BR-Drs. 344/21
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:2. & 3. Lesung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Das Land Schleswig-Holstein hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der das Aufenthaltsgesetz ändern soll, um die Abschiebungshaft bei Minderjährigen zu verbieten.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du minderjährig bist und von Abschiebungshaft bedroht bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die mit Abschiebungsverfahren befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dir der Schutz von Kinderrechten und das Kindeswohl wichtig sind.
  • Ja, wenn du dich für menschenrechtliche Standards in der Migrationspolitik interessierst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben verhindern, dass Minderjährige in Abschiebungshaft genommen werden, da dies als unverhältnismäßig und nicht mit dem Kindeswohl vereinbar angesehen wird.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Minderjährige können in besonderen Ausnahmefällen in Abschiebungshaft genommen werden, wenn es unter Berücksichtigung des Kindeswohls angemessen ist.

Geplant ist

Minderjährige dürfen nicht mehr in Abschiebungshaft genommen werden.

Beispiel: Ein minderjähriger Flüchtling, der sich illegal im Land aufhält, könnte nicht mehr in Abschiebungshaft genommen werden, um seine Ausreise zu sichern.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Das Aufenthaltsgesetz erlaubt in Ausnahmefällen die Abschiebungshaft für Minderjährige unter Berücksichtigung des Kindeswohls.

Neu: Die Abschiebungshaft für Minderjährige wird vollständig ausgeschlossen.

In der Praxis: Behörden müssten alternative Maßnahmen zur Sicherstellung der Ausreise von Minderjährigen finden.

Mögliche Folgen

  • Durch das Verbot der Abschiebungshaft könnte die Notwendigkeit für minderjährigenspezifische Regelungen zum Vollzug der Abschiebungshaft entfallen.
  • Es könnte zu einem erhöhten Bedarf an alternativen Betreuungs- und Unterstützungsmaßnahmen für minderjährige Flüchtlinge kommen.

Zu beachten

  • Für die Verwaltung könnte es einen erhöhten Erfüllungsaufwand geben, insbesondere bei der Kinder- und Jugendhilfe, um alternative Maßnahmen zur Abschiebungshaft zu gewährleisten.

Offene Fragen

  • Ob und inwieweit es zu Mehrausgaben in anderen Bereichen, insbesondere bei der Kinder- und Jugendhilfe, kommt, kann nicht valide beziffert werden.

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Vereinbarkeit von Migrationspolitik mit menschenrechtlichen Standards und dem Wohl von Kindern betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie der Schutz von Kinderrechten in der Migrationspolitik gewährleistet werden kann.

Wer ist betroffen?

Minderjährige, die von Abschiebungshaft betroffen sein könntenBehörden, die mit der Durchführung von Abschiebungshaft befasst sind