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Phase 1

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen

Initiator: Fraktion der CDU/CSU Eingereicht: 07.11.2023 BT-Drs. 20/9142
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Nachweisgesetzes wurde von der Fraktion der CDU/CSU eingebracht. Ziel ist es, Unternehmen durch die Nutzung elektronischer Übermittlungsformen zu entlasten.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Arbeitnehmer bist und deine Vertragsbedingungen in elektronischer Form erhalten möchtest.
  • Ja, wenn du Arbeitgeber bist und die Vertragsbedingungen elektronisch übermitteln möchtest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in der Personalabteilung eines Unternehmens arbeitest, das die Nachweisprozesse anpassen muss.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Digitalisierung von Arbeitsprozessen interessiert.

Ziel des Vorhabens

Hierzu liegen im verfügbaren Material keine Angaben vor.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Arbeitgeber müssen wesentliche Arbeitsbedingungen in Schriftform bereitstellen.

Geplant ist

Arbeitgeber können die wesentlichen Arbeitsbedingungen wahlweise in Schriftform oder elektronisch bereitstellen, sofern die Informationen zugänglich, speicherbar und ausdruckbar sind und ein Übermittlungs- oder Empfangsnachweis vorliegt.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer könnte seine Arbeitsvertragsbedingungen per E-Mail erhalten und diese auf seinem Computer speichern und ausdrucken.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Wesentliche Arbeitsbedingungen müssen in Schriftform bereitgestellt werden.

Neu: Es wird ermöglicht, diese Bedingungen auch elektronisch zu übermitteln, unter der Voraussetzung, dass die Informationen zugänglich, speicherbar und ausdruckbar sind und ein Übermittlungs- oder Empfangsnachweis vorliegt.

In der Praxis: Unternehmen könnten ihre Prozesse digitalisieren und Papierdokumente durch elektronische Dokumente ersetzen.

Mögliche Folgen

  • Durch die elektronische Übermittlung könnten Unternehmen Verwaltungsaufwand und Kosten reduzieren.
  • Arbeitnehmer könnten flexibler auf ihre Vertragsbedingungen zugreifen.

Zu beachten

  • Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die elektronischen Dokumente den Anforderungen an Zugänglichkeit, Speicherbarkeit und Druckbarkeit entsprechen.
  • Es muss ein Übermittlungs- oder Empfangsnachweis vorliegen, um den Zugang der Arbeitnehmer zu den Informationen sicherzustellen.

Offene Fragen

  • Wie wird der Übermittlungs- oder Empfangsnachweis in der Praxis umgesetzt?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema ist relevant, weil es die Digitalisierung von Arbeitsprozessen und die Flexibilisierung der Bereitstellung von Arbeitsvertragsbedingungen betrifft.
  • Es wird diskutiert, wie der Schutz der Arbeitnehmer bei der elektronischen Übermittlung von Vertragsbedingungen gewährleistet werden kann.

Wer ist betroffen?

Arbeitnehmer, die wesentliche Vertragsbedingungen ihres Arbeitsverhältnisses erhalten.Arbeitgeber, die diese Informationen bereitstellen müssen.

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