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Phase 1

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Erweiterung der Verwirkungsregelung des Artikels 18 um die ungestörte Religionsausübung des Artikels 4 Absatz 2)

Initiator: Fraktion der AfD Eingereicht: 14.11.2024 BT-Drs. 20/13796
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion der AfD bringt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes ein, der die Verwirkungsregelung des Artikels 18 um die ungestörte Religionsausübung des Artikels 4 Absatz 2 erweitert.

Betrifft dich das?

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Balance zwischen Religionsfreiheit und staatlicher Sicherheit interessiert.
  • Ja, wenn du dich mit den Rechten und Pflichten aus dem Grundgesetz auseinandersetzt.
  • Ja, wenn du die Rolle des Bundesverfassungsgerichts in der Verwirklichung von Grundrechten verfolgst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll der Staat vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen geschützt werden, die sich auf das Recht der freien Religionsausübung berufen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Artikel 18 des Grundgesetzes regelt die Verwirkung von Grundrechten bei Missbrauch zur Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die ungestörte Religionsausübung ist derzeit nicht in dieser Regelung enthalten.

Geplant ist

Die ungestörte Religionsausübung soll in den Katalog der durch das Bundesverfassungsgericht als verwirkt erklärbaren Grundrechte aufgenommen werden.

Beispiel: Religiöse Praktiken, die verfassungsfeindlich sind, könnten künftig vom Bundesverfassungsgericht als verwirkt erklärt werden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Das Bundesverfassungsgericht kann bestimmte Grundrechte als verwirkt erklären, wenn sie zur Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung missbraucht werden.

Neu: Zusätzlich zur bestehenden Regelung würde die ungestörte Religionsausübung in die Verwirkungsregelung aufgenommen.

In der Praxis: Gerichte könnten verpflichtet sein, Fälle von missbräuchlicher Religionsausübung dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.

Mögliche Folgen

  • Durch die Erweiterung könnten religiöse Praktiken, die als verfassungsfeindlich angesehen werden, stärker juristisch überprüft werden.
  • Gerichte könnten zusätzliche Verantwortung bei der Vorlage solcher Fälle an das Bundesverfassungsgericht übernehmen müssen.

Zu beachten

  • Die Aufnahme der ungestörten Religionsausübung in die Verwirkungsregelung könnte Diskussionen über die Abgrenzung zwischen Religionsfreiheit und staatlicher Sicherheit auslösen.
  • Es könnte ein erhöhter Bedarf an klaren Kriterien für die Verwirkung von Grundrechten entstehen, um Willkür zu vermeiden.

Offene Fragen

  • Wie werden die Kriterien für die Verwirkung der Religionsausübungsfreiheit konkret ausgestaltet?
  • Welche Auswirkungen hätte die Änderung auf bestehende religiöse Gemeinschaften und ihre Praktiken?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, weil es die Balance zwischen individueller Religionsfreiheit und staatlicher Sicherheit betrifft.
  • Es wird diskutiert, wie weit der Staat gehen darf, um sich gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen zu schützen, die sich auf die Religionsfreiheit berufen.