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Phase 4

Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs - Verbesserung der Abschlussprüfung von Kapitalgesellschaften als Reaktion auf den Fall Wirecard

Initiator: Fraktion der AfD Eingereicht: 25.02.2021 BT-Drs. 19/27023
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:2. & 3. Lesung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion der AfD bringt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Handelsgesetzbuchs ein, um die Abschlussprüfung von Kapitalgesellschaften zu verbessern. Der Entwurf sieht eine Verkürzung der Höchstlaufzeit des Prüfmandats eines Wirtschaftsprüfers auf maximal vier Jahre vor, eine Erhöhung der Haftungsobergrenze für Schäden infolge einer fahrlässigen Verletzung der Prüfungspflichten und ein Verbot steuerrechtlicher Beratungsleistungen des Abschlussprüfers während der Prüfungstätigkeit.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du als Wirtschaftsprüfer tätig bist und Prüfungen von Kapitalgesellschaften durchführst.
  • Ja, wenn du in einem Unternehmen arbeitest, das regelmäßig von Wirtschaftsprüfern geprüft wird.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Unternehmen für die Auswahl und Beauftragung von Wirtschaftsprüfern verantwortlich bist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Integrität und Transparenz von Unternehmensabschlüssen interessiert.

Ziel des Vorhabens

Hierzu liegen im verfügbaren Material keine Angaben vor.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Wirtschaftsprüfer können länger als vier Jahre für dasselbe Unternehmen tätig sein. Die Haftungsobergrenze für Schäden infolge einer fahrlässigen Verletzung der Prüfungspflichten ist niedriger als 1 % der Bilanzsumme, mindestens aber 10 Millionen Euro. Abschlussprüfer dürfen während ihrer Prüfungstätigkeit auch steuerrechtliche Beratungsleistungen erbringen.

Geplant ist

Wirtschaftsprüfer müssen nach spätestens vier Jahren das Prüfmandat wechseln. Die Haftungsobergrenze für Schäden infolge einer fahrlässigen Verletzung der Prüfungspflichten soll auf 1 % der Bilanzsumme des geprüften Unternehmens, mindestens aber 10 Millionen Euro, erhöht werden. Abschlussprüfern soll es untersagt sein, während des Prüfungsmandats steuerrechtliche Beratungsleistungen gegenüber dem geprüften Unternehmen zu erbringen.

Beispiel: Ein Unternehmen, das regelmäßig von demselben Wirtschaftsprüfer geprüft wird, müsste nach spätestens vier Jahren einen neuen Prüfer beauftragen. Der Wirtschaftsprüfer dürfte während der Prüfung keine steuerlichen Beratungsleistungen für das Unternehmen erbringen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Wirtschaftsprüfer können über längere Zeiträume hinweg dasselbe Unternehmen prüfen, und sie dürfen währenddessen auch steuerrechtliche Beratungsleistungen erbringen.

Neu: Die Laufzeit eines Prüfmandats wird auf maximal vier Jahre begrenzt, und steuerrechtliche Beratungsleistungen während der Prüfungstätigkeit sind verboten.

In der Praxis: Unternehmen müssten häufiger den Wirtschaftsprüfer wechseln und könnten für steuerrechtliche Beratung separate Dienstleister beauftragen müssen.

Mögliche Folgen

  • Durch die Verkürzung der Prüfmandatslaufzeit könnte die Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer gestärkt werden.
  • Die Erhöhung der Haftungsobergrenze könnte zu einer sorgfältigeren Prüfung durch die Wirtschaftsprüfer führen.
  • Das Verbot steuerrechtlicher Beratungsleistungen könnte den Bedarf an zusätzlichen Beratern erhöhen.

Zu beachten

  • Für Unternehmen könnte der häufigere Wechsel des Wirtschaftsprüfers zu erhöhtem organisatorischem Aufwand führen.
  • Die Erhöhung der Haftungsobergrenze könnte die Kosten für Haftpflichtversicherungen der Wirtschaftsprüfer beeinflussen.

Offene Fragen

  • Wie genau soll die Einhaltung der neuen Regelungen überwacht werden?
  • Welche Auswirkungen hat die Erhöhung der Haftungsobergrenze auf die Versicherungsprämien für Wirtschaftsprüfer?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Integrität und Transparenz von Unternehmensabschlüssen betrifft, insbesondere im Kontext von Unternehmensskandalen wie dem Fall Wirecard.

Wer ist betroffen?

Kapitalgesellschaften, die einer Abschlussprüfung unterliegen.Wirtschaftsprüfer, die diese Prüfungen durchführen.