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Phase 7

Gesetz zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Justiz) Eingereicht: 02.01.2009 BR-Drs. 8/09
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes eingebracht. Ziel ist es, die Aufgaben der nach dem Haager Kinderschutzübereinkommen einzurichtenden zentralen Behörde an das Bundesamt für Justiz zu übertragen und die bestehenden Regelungen zur Anerkennung und Vollstreckung sowie zur internationalen Zusammenarbeit im Bereich des internationalen Familienverfahrensrechts auszuweiten.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du als Elternteil in einen grenzüberschreitenden Sorgerechtsfall involviert bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Jugendamt arbeitest und mit internationalen Sorgerechtsfällen zu tun hast.
  • Ja, wenn du im Bundesamt für Justiz tätig bist und Aufgaben der Zentralen Behörde übernimmst.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich der grenzüberschreitende Schutz von Kindern interessiert.
  • Ja, wenn du an der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Familienrecht interessiert bist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben den grenzüberschreitenden Schutz von Kindern verbessern, indem es die Bestimmungen des Haager Kinderschutzübereinkommens in das deutsche Rechtssystem integriert.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen im internationalen Familienrecht erfolgt nach den bestehenden nationalen Regelungen.

Geplant ist

Das Bundesamt für Justiz wird als Zentrale Behörde für das Haager Kinderschutzübereinkommen fungieren, um die Anerkennung und Vollstreckung grenzüberschreitender Entscheidungen zu erleichtern.

Beispiel: Wenn ein Elternteil in Deutschland eine Entscheidung über das Sorgerecht aus einem anderen Vertragsstaat anerkennen lassen möchte, wird das Bundesamt für Justiz als Zentrale Behörde den Prozess unterstützen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Zuständigkeit für Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren im internationalen Familienrecht ist dezentral geregelt.

Neu: Die Zuständigkeit wird beim Bundesamt für Justiz zentralisiert, das als Zentrale Behörde fungiert.

In der Praxis: Familiengerichte und Jugendämter können auf die Unterstützung und Koordination durch das Bundesamt für Justiz zurückgreifen.

Mögliche Folgen

  • Durch die Zentralisierung der Aufgaben beim Bundesamt für Justiz könnte die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Familienrecht effizienter werden.
  • Für die Finanzierung könnten zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich werden, insbesondere wenn die Zahl der Vertragsstaaten zunimmt.

Zu beachten

  • Das Bundesamt für Justiz müsste zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen bereitstellen, um die Aufgaben der Zentralen Behörde zu übernehmen.
  • Ein möglicher Verwaltungsmehraufwand könnte bei Ländern und Kommunen entstehen, dessen Umfang jedoch nicht genau abschätzbar ist.

Offene Fragen

  • Wie wird der zusätzliche Verwaltungsaufwand bei Ländern und Kommunen konkret aussehen?
  • Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Synergieeffekte beim Bundesamt für Justiz zu nutzen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, weil es die internationale Zusammenarbeit im Bereich des Kinderschutzes stärkt und die rechtliche Anerkennung grenzüberschreitender Entscheidungen im Familienrecht erleichtert.

Wer ist betroffen?

Bundesamt für JustizFamiliengerichteJugendämterEltern mit grenzüberschreitenden Sorgerechtsfällen