CORENODAInformationen. Einordnen. Verstehen.
Phase 1

Gesetz zur Änderung des Patientenrechtegesetzes

Initiator: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Eingereicht: 07.07.2026 BT-Drs. 21/6916
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Patientenrechtegesetzes eingebracht.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Patientin oder Patient bist und medizinische Versorgung in Anspruch nimmst.
  • Ja, wenn du in einer medizinischen Einrichtung arbeitest und für die Organisation verantwortlich bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du bei einer gesetzlichen Krankenkasse beschäftigt bist und mit der Unterstützung von Versicherten bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern befasst bist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Verbesserung der Patientinnen- und Patientenrechte in der medizinischen Versorgung interessiert.
  • Ja, wenn du dich für die Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung einsetzt.

Ziel des Vorhabens

Hierzu liegen im verfügbaren Material keine Angaben vor.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Patientinnen und Patienten haben bereits bestimmte Rechte im Rahmen der medizinischen Versorgung, die jedoch in einigen Bereichen unklar oder unzureichend geregelt sind.

Geplant ist

Die Patientinnen- und Patientenrechte sollen durch einen klaren gesetzlichen Rahmen für die Organisationsverantwortung der Leitung medizinischer Einrichtungen gestärkt werden. Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten sollen erweitert und an moderne Behandlungsformen angepasst werden. Beweisrechtliche Regelungen sollen ergänzt werden, um strukturelle Nachteile im Arzthaftungsprozess zu reduzieren.

Beispiel: Wenn du als Patientin oder Patient einen Behandlungsfehler vermutest, könnten dir künftig erweiterte Informationspflichten der Behandelnden und eine stärkere Unterstützung durch die Krankenkassen helfen, deine Ansprüche durchzusetzen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Organisationsverantwortung und die Informationspflichten in medizinischen Einrichtungen sind nicht klar geregelt, und es gibt keine verbindlichen Qualitätsanforderungen für medizinische Sachverständige.

Neu: Es wird ein klarer gesetzlicher Rahmen für die Organisationsverantwortung geschaffen, und die Informationspflichten werden erweitert. Verbindliche Qualitätsanforderungen für medizinische Sachverständige und Regelungen zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung werden eingeführt.

In der Praxis: Medizinische Einrichtungen müssten ihre Organisationsstrukturen anpassen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Patientinnen und Patienten könnten von klareren Informations- und Aufklärungsprozessen profitieren.

Mögliche Folgen

  • Durch die Erweiterung der Informationspflichten könnten Patientinnen und Patienten besser über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert werden.
  • Die Einführung verbindlicher Qualitätsanforderungen für medizinische Sachverständige könnte die Qualität von Gutachten in Arzthaftungsprozessen erhöhen.
  • Die stärkere Einbindung unabhängiger Ombuds- und Fürsprecherstrukturen könnte die Unterstützung und Beratung von Patientinnen und Patienten verbessern.

Zu beachten

  • Die Umsetzung der neuen Regelungen könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand für medizinische Einrichtungen verursachen.
  • Die Anpassung an erweiterte Informations- und Dokumentationspflichten könnte für Behandelnde einen erhöhten Aufwand bedeuten.
  • Die Einrichtung eines Härtefall- oder Entschädigungsfonds würde zusätzliche finanzielle Mittel erfordern.

Offene Fragen

  • Es bleibt offen, wie die konkreten Qualitätsanforderungen für medizinische Sachverständige ausgestaltet werden sollen.
  • Unklar ist, welche Kriterien für die Einrichtung eines Härtefall- oder Entschädigungsfonds gelten würden.

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, da es die Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten in der medizinischen Versorgung betrifft und Fragen der Qualitätssicherung sowie der Unterstützung bei Behandlungsfehlern aufwirft.

Wer ist betroffen?

Patientinnen und Patientenmedizinische Einrichtungengesetzliche Krankenkassen