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Phase 3

... Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) (insbesondere Einfügung des neuen § 241a)

Initiator: Hamburg Eingereicht: 26.09.2025 BR-Drs. 510/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Ausschussberatung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) wird von der Freien und Hansestadt Hamburg eingebracht. Es geht insbesondere um die Einfügung eines neuen § 241a.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du ein Beamter bist, der aufgrund einer besonderen beamtenrechtlichen Altersgrenze vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in der Verwaltung mit der Umsetzung von Rentenregelungen befasst bist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die soziale Absicherung von Beamten im Ruhestand interessiert.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Gesetz die Versorgungsausgleichslücke schließen, die entsteht, wenn Beamte aufgrund einer besonderen beamtenrechtlichen Altersgrenze mehrere Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand versetzt werden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Beamte, die vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden, können eine Versorgungsausgleichslücke haben, da sie mehrere Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen.

Geplant ist

Ein neuer § 241a im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch soll einen vorgezogenen Rentenbezug im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung schaffen, um diese Versorgungsausgleichslücke zu schließen.

Beispiel: Ein Beamter, der aufgrund einer besonderen Altersgrenze vorzeitig in den Ruhestand geht, könnte künftig früher Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, um Einkommensverluste auszugleichen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Beamte, die vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden, müssen Einkommensverluste in Kauf nehmen, da sie keinen vorgezogenen Rentenbezug aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

Neu: Mit dem neuen § 241a könnten diese Beamten einen vorgezogenen Rentenbezug erhalten, um Einkommensverluste auszugleichen.

In der Praxis: Beamte, die vorzeitig in den Ruhestand gehen, könnten durch den vorgezogenen Rentenbezug finanziell besser abgesichert werden.

Mögliche Folgen

  • Durch den vorgezogenen Rentenbezug könnten Beamte, die vorzeitig in den Ruhestand gehen, finanziell besser abgesichert werden.

Zu beachten

  • Die Einführung eines vorgezogenen Rentenbezugs könnte zusätzliche Kosten für die gesetzliche Rentenversicherung mit sich bringen.

Offene Fragen

  • Es liegen keine Angaben zur konkreten finanziellen Umsetzung und den Auswirkungen auf die Rentenversicherung vor.

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die soziale Absicherung von Beamten betrifft, die aufgrund besonderer Altersgrenzen vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden.

Wer ist betroffen?

Beamte, die aufgrund einer besonderen beamtenrechtlichen Altersgrenze vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden.