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Phase 1

... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafrechtlicher Schutz gemeinnütziger Tätigkeit

Initiator: Bayern Eingereicht: 11.07.2025 BR-Drs. 269/25(B)
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches zielt darauf ab, den strafrechtlichen Schutz für Personen, die gemeinnützig tätig sind, zu verstärken. Der Vorschlag wurde von Bayern initiiert und dem Bundestag zur Beratung zugeleitet.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du ehrenamtlich in einer gemeinnützigen Organisation tätig bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Organisation arbeitest, die auf ehrenamtliche Unterstützung angewiesen ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dir der Schutz und die Förderung von gemeinnützigem Engagement wichtig sind.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Gesetz das Problem zunehmender Anfeindungen oder Angriffe gegenüber Ehrenamtlichen adressieren und die besondere Schutzwürdigkeit von gemeinnützig tätigen Personen klarstellen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Derzeit gibt es keinen spezifischen strafrechtlichen Schutz für Ehrenamtliche, die aufgrund ihrer gemeinnützigen Tätigkeit angefeindet oder angegriffen werden.

Geplant ist

Es soll eine Regelung eingeführt werden, die die besondere Schutzwürdigkeit von gemeinnützig tätigen Personen im Strafgesetzbuch verankert.

Beispiel: Wenn ein Ehrenamtlicher aufgrund seiner Tätigkeit angegriffen wird, könnte dies bei der Strafzumessung stärker berücksichtigt werden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Strafzumessung berücksichtigt allgemeine Umstände des Einzelfalls, ohne spezifische Regelungen für gemeinnützige Tätigkeiten.

Neu: Die Auswirkungen einer Straftat auf das gemeinnützige Engagement des Geschädigten sollen ausdrücklich bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.

In der Praxis: Richter könnten bei der Strafzumessung die Beeinträchtigung des gemeinnützigen Engagements des Opfers stärker gewichten.

Mögliche Folgen

  • Durch die neue Regelung könnte das Risiko für Ehrenamtliche, aufgrund ihrer Tätigkeit angegriffen zu werden, als rechtlich relevanter Faktor anerkannt werden.
  • Die Berücksichtigung der Beeinträchtigung des gemeinnützigen Engagements bei der Strafzumessung könnte zu härteren Strafen für Angreifer führen.

Zu beachten

  • Die Umsetzung erfordert möglicherweise eine Anpassung der juristischen Praxis bei der Strafzumessung.

Offene Fragen

  • Es fehlen Angaben zur genauen Formulierung der geplanten Regelung im Strafgesetzbuch.

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es den Schutz von Ehrenamtlichen betrifft, die einen wichtigen Beitrag zur Gesellschaft leisten. In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie der Schutz und die Anerkennung gemeinnütziger Tätigkeiten verbessert werden können.

Wer ist betroffen?

Ehrenamtlich tätige PersonenGemeinnützige Organisationen