Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie zur Änderung des Regelbedarfsermittlungsgesetzes und des Bundeskindergeldgesetzes
Worum geht es?
Ein Gesetz zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Regelbedarfsermittlungsgesetzes und des Bundeskindergeldgesetzes wird von den Ländern Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein eingebracht. Es sieht vor, die gesamten Aufwendungen für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu übernehmen und den Eigenanteil anspruchsberechtigter Familien in Höhe von 1 Euro je Mittagessen zu streichen.
Betrifft dich das?
Direkt betroffen
- Ja, wenn du ein Kind hast, das in einer Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege an der Mittagsverpflegung teilnimmt.
Indirekt betroffen
- Ja, wenn du in einer Einrichtung arbeitest, die Mittagsverpflegung für Kinder anbietet.
Gesellschaftliches Interesse
- Ja, wenn dir die finanzielle Entlastung von Familien bei der Kinderbetreuung wichtig ist.
Ziel des Vorhabens
Laut den Initiatoren soll das Vorhaben die finanzielle Belastung von Familien reduzieren, indem die Kosten für die Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen vollständig übernommen werden.
Was ändert sich konkret?
Was ändert sich?
Aktuelle Situation
Familien müssen einen Eigenanteil von 1 Euro pro Mittagessen für ihre Kinder zahlen, wenn diese an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen.
Geplant ist
Der Eigenanteil von 1 Euro pro Mittagessen wird gestrichen, und die gesamten Kosten für die Mittagsverpflegung werden übernommen.
Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern, die täglich an der Schulverpflegung teilnehmen, spart monatlich etwa 40 Euro.
Auswirkungen auf bestehende Abläufe
Bisher: Familien leisten einen Eigenanteil zur Mittagsverpflegung ihrer Kinder.
Neu: Der Staat übernimmt die gesamten Kosten der Mittagsverpflegung für anspruchsberechtigte Kinder.
In der Praxis: Familien müssen keinen Eigenanteil mehr zahlen, was ihre finanzielle Belastung reduziert.
Mögliche Folgen
- Durch die Übernahme der gesamten Verpflegungskosten könnten mehr Kinder regelmäßig an der Mittagsverpflegung teilnehmen.
Zu beachten
- Die vollständige Kostenübernahme könnte zusätzliche Mittel aus dem Staatshaushalt erfordern.
Offene Fragen
- Wie werden die zusätzlichen Kosten für die vollständige Übernahme der Verpflegungskosten finanziert?
Warum reden viele darüber?
- Das Thema erhält Aufmerksamkeit, da es die finanzielle Entlastung von Familien betrifft und die Chancengleichheit im Bildungsbereich fördern könnte.