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Phase 1

Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetz (ErgG 2. BesVNG)

Initiator: Bundesregierung Eingereicht: 05.06.1974 BR-Drs. 425/74
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern ein. Ziel ist die Neufassung der Bundesbesoldungsordnung B, um die Einstufung wichtiger Eckämter zwischen Bund und Ländern sowie unter den Ländern zu harmonisieren.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du im öffentlichen Dienst des Bundes oder eines Landes arbeitest und deine Besoldung von der Bundesbesoldungsordnung B abhängt.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde tätig bist, die von der Einstufung und Besoldung ihrer Mitarbeiter abhängig ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Harmonisierung der Besoldung im öffentlichen Dienst zwischen Bund und Ländern interessiert.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll die Einstufung wichtiger Eckämter zwischen Bund und Ländern sowie unter den Ländern harmonisiert werden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Einstufung wichtiger Eckämter im öffentlichen Dienst kann zwischen Bund und Ländern sowie zwischen den Ländern variieren.

Geplant ist

Die Einstufung dieser Ämter soll harmonisiert werden, um ein einheitlicheres Besoldungsrecht zu schaffen.

Beispiel: Ein Beamter in einem bestimmten Eckamt könnte künftig in einem anderen Bundesland dieselbe Besoldungsstufe erhalten wie in seinem Heimatland.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Jedes Bundesland kann eigene Regelungen zur Besoldung bestimmter Ämter haben, was zu Unterschieden zwischen den Ländern führt.

Neu: Die Besoldungsordnung wird vereinheitlicht, um gleiche Einstufungen für vergleichbare Ämter zu gewährleisten.

In der Praxis: Beamte könnten bei einem Wechsel zwischen Bundesländern weniger Unterschiede in ihrer Besoldung erleben.

Mögliche Folgen

  • Durch die Harmonisierung der Besoldung könnten Unterschiede in der Bezahlung vergleichbarer Ämter zwischen den Ländern reduziert werden.

Zu beachten

  • Die Umsetzung der Harmonisierung könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern, um bestehende Besoldungsregelungen anzupassen.

Offene Fragen

  • Wie genau wird die Harmonisierung der Besoldungsstufen umgesetzt, und welche Übergangsregelungen sind geplant?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema ist relevant, weil es die Gleichbehandlung von Beamten im öffentlichen Dienst zwischen Bund und Ländern betrifft und potenzielle Auswirkungen auf die Attraktivität von Ämtern in verschiedenen Regionen haben könnte.

Wer ist betroffen?

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, deren Besoldung durch die Bundesbesoldungsordnung B geregelt wird.