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Phase 7

Gesetz zur Anpassung der Befugnis zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen im Bundeskriminalamtgesetz

Initiator: Fraktion der CDU/CSU und Fraktion der SPD Eingereicht: 03.06.2025 BT-Drs. 21/325
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf wird von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebracht. Er zielt darauf ab, die Befugnisse zur heimlichen Datenerhebung bei Kontaktpersonen von Terrorismusverdächtigen im Bundeskriminalamtgesetz anzupassen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du als Kontaktperson von Terrorismusverdächtigen in den Fokus von Ermittlungen geraten könntest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du beim Bundeskriminalamt arbeitest und mit der Terrorismusabwehr befasst bist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dir die Balance zwischen innerer Sicherheit und Grundrechten wichtig ist.
  • Ja, wenn du dich für die verfassungsrechtliche Ausgestaltung von Überwachungsbefugnissen interessierst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, um die Befugnisse zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen von Terrorismusverdächtigen verfassungskonform zu gestalten.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Das Bundeskriminalamt kann besondere Mittel der Datenerhebung bei Kontaktpersonen von Terrorismusverdächtigen einsetzen, jedoch wurde diese Befugnis vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt.

Geplant ist

Die Befugnisse zur Datenerhebung werden angepasst, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen. Dies beinhaltet spezifische Kriterien für die Nähe der Betroffenen zur Gefahr.

Beispiel: Wenn du als Kontaktperson eines Terrorismusverdächtigen betrachtet wirst, könnten Überwachungsmaßnahmen nur bei einer konkretisierten Gefahr und einer spezifischen Nähe zur Gefahr durchgeführt werden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Das Bundeskriminalamt konnte ohne spezifische Kriterien besondere Mittel zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen einsetzen.

Neu: Es werden konkrete Kriterien für die Nähe der Betroffenen zur Gefahr eingeführt, um die verfassungsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

In der Praxis: Die Überwachung von Kontaktpersonen wird stärker reguliert und an spezifische Voraussetzungen geknüpft.

Mögliche Folgen

  • Durch die Anpassung der Befugnisse könnte die Überwachung von Kontaktpersonen gezielter und rechtlich abgesicherter erfolgen.
  • Die Umsetzung der Vorgaben könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand für das Bundeskriminalamt bedeuten.

Zu beachten

  • Anbieter müssten sensible Identitätsdaten sicher speichern und schützen.
  • Es ist sicherzustellen, dass die neuen Kriterien in der Praxis klar und einheitlich angewendet werden.

Offene Fragen

  • Wie genau werden die neuen Kriterien für die Nähe zur Gefahr in der Praxis definiert und überprüft?
  • Welche zusätzlichen Ressourcen sind erforderlich, um die neuen Vorgaben umzusetzen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Balance zwischen effektiver Terrorismusabwehr und dem Schutz der Grundrechte betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie weitreichend die Befugnisse zur Überwachung sein dürfen, um sowohl Sicherheit als auch Freiheit zu gewährleisten.

Wer ist betroffen?

Kontaktpersonen von TerrorismusverdächtigenBundeskriminalamtRechtsanwälte und Verfassungsrechtler