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Phase 7

Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)

Initiator: Fraktion der CDU/CSU und Fraktion der SPD Eingereicht: 24.06.2025 BT-Drs. 21/570
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zur Anpassung des Batterierechts an die EU-Verordnung 2023/1542 wird von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebracht. Ziel ist es, die bestehenden nationalen Regelungen an die neuen EU-Vorgaben anzupassen und ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) zu etablieren.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Batterien produzierst oder vertreibst.
  • Ja, wenn du im Bereich der Entsorgung von Altbatterien tätig bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die mit der Umsetzung des Batterierechts betraut ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn du dich für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster interessierst.
  • Ja, wenn dir die Umweltauswirkungen von Batterien wichtig sind.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Produktion und Entsorgung von Batterien schaffen, um den Anforderungen der EU-Verordnung 2023/1542 gerecht zu werden. Dies umfasst Regelungen zu Stoffbeschränkungen, Design, Kennzeichnung, Konformität und Sorgfaltspflichten sowie die Sammlung und Behandlung von Altbatterien.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Das bestehende Batteriegesetz regelt die Entsorgung und das Recycling von Batterien auf Basis der abgelösten Richtlinie 2006/66/EG.

Geplant ist

Das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) wird eingeführt, um die Anforderungen der EU-Verordnung 2023/1542 umzusetzen. Es umfasst Regelungen zu Altbatterien, gefährlichen Stoffen, Konformität, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette und Bußgeldvorschriften.

Beispiel: Ein Batteriehersteller muss künftig sicherstellen, dass seine Produkte den neuen Konformitäts- und Kennzeichnungsvorschriften entsprechen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Das Batteriegesetz basiert auf der Richtlinie 2006/66/EG und regelt nationale Anforderungen.

Neu: Das neue BattDG setzt die EU-Verordnung 2023/1542 um und integriert neue Regelungen für Stoffbeschränkungen, Konformität und Sorgfaltspflichten.

In der Praxis: Behörden und Unternehmen müssen sich auf neue Regelungen zur Konformitätsbewertung und Sorgfaltspflichten einstellen.

Mögliche Folgen

  • Durch die neuen Regelungen könnten Hersteller gezwungen sein, ihre Produktionsprozesse anzupassen, um den Konformitätsanforderungen gerecht zu werden.
  • Für die Umsetzung der neuen Vorschriften könnten zusätzliche Verwaltungsaufgaben bei den zuständigen Behörden entstehen.

Zu beachten

  • Die Einführung des neuen Gesetzes könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Behörden mit sich bringen.
  • Unternehmen müssen möglicherweise in die Anpassung ihrer Prozesse investieren, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Offene Fragen

  • Wie wird die praktische Umsetzung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette konkret ausgestaltet?
  • Welche finanziellen Auswirkungen hat die Einführung des neuen Gesetzes auf kleine und mittelständische Unternehmen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema ist relevant, da es die nachhaltige Entsorgung und Produktion von Batterien betrifft, was im Kontext der globalen Umweltziele und der UN-Agenda 2030 von Bedeutung ist.
  • Es gibt ein öffentliches Interesse an der Reduzierung von Umweltauswirkungen durch Batterien und an der Förderung nachhaltiger Produktionsmuster.

Wer ist betroffen?

BatterieherstellerUnternehmen im Bereich der BatterieentsorgungBehörden, die mit der Umsetzung der Verordnung betraut sind