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Phase 7

Gesetz zur Anpassung von Regelungen über den polizeilichen Informationsverbund im Bundeskriminalamtgesetz sowie zur Einführung der Erlaubnispflicht für bestimmte Druckluftwaffen und zur Änderung weiterer waffen- und sprengstoffrechtlicher Vorschriften

Initiator: Fraktion der CDU/CSU und Fraktion der SPD Eingereicht: 03.06.2025 BT-Drs. 21/324
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zur Anpassung von Regelungen über den polizeilichen Informationsverbund im Bundeskriminalamtgesetz sowie zur Einführung der Erlaubnispflicht für bestimmte Druckluftwaffen und zur Änderung weiterer waffen- und sprengstoffrechtlicher Vorschriften wurde von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebracht.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du als Beschuldigter oder Tatverdächtiger in einem polizeilichen Ermittlungsverfahren erfasst wirst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Polizeibehörde des Bundes oder der Länder arbeitest und mit der Verarbeitung von Daten im polizeilichen Informationsverbund befasst bist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Balance zwischen Sicherheitsmaßnahmen und Datenschutz interessiert.
  • Ja, wenn du Bedenken hinsichtlich der Speicherung personenbezogener Daten hast.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll der Gesetzentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, die die Befugnis zur vorsorgenden Speicherung personenbezogener Daten von Beschuldigten im polizeilichen Informationsverbund betreffen. Ziel ist es, Erkenntnislücken für Polizeien des Bundes und der Länder zu vermeiden und eine effektive Verhütung und Verfolgung von Straftaten zu gewährleisten.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die vorsorgende Speicherung personenbezogener Daten von Beschuldigten im polizeilichen Informationsverbund ist möglich, aber das Bundesverfassungsgericht hat bestimmte Regelungen als verfassungswidrig erklärt.

Geplant ist

Der neue § 30a im Bundeskriminalamtgesetz soll besondere Regelungen für die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten enthalten, einschließlich einer Negativprognose als Voraussetzung für die vorsorgende Speicherung von Beschuldigtendaten.

Beispiel: Wenn du als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren erfasst wirst, könnte deine Datenverarbeitung im polizeilichen Informationsverbund von einer Negativprognose abhängen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Speicherung personenbezogener Daten von Beschuldigten erfolgt nach den bisherigen Regelungen des Bundeskriminalamtgesetzes, die teilweise als verfassungswidrig angesehen wurden.

Neu: Mit dem neuen § 30a und den Änderungen in § 77 wird ein differenziertes Regelungskonzept für die Speicherdauer eingeführt.

In der Praxis: Die Speicherung von Beschuldigtendaten im polizeilichen Informationsverbund würde an neue rechtliche Voraussetzungen geknüpft, was die Datenverarbeitung für Polizeibehörden verändert.

Mögliche Folgen

  • Durch die Einführung einer Negativprognose könnte die Speicherung personenbezogener Daten von Beschuldigten restriktiver gehandhabt werden.
  • Polizeibehörden könnten zusätzliche Anforderungen bei der Datenverarbeitung erfüllen müssen.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung der neuen Regelungen könnten zusätzliche Schulungen und Anpassungen in den Polizeibehörden erforderlich sein.
  • Die Einführung der Negativprognose könnte den Verwaltungsaufwand bei der Datenverarbeitung erhöhen.

Offene Fragen

  • Wie genau wird die Negativprognose in der Praxis umgesetzt und überprüft?
  • Welche technischen Anpassungen sind erforderlich, um die neuen Regelungen in den Polizeibehörden umzusetzen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, da es die Balance zwischen effektiver Strafverfolgung und dem Schutz personenbezogener Daten betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird diskutiert, wie Sicherheitsinteressen und Datenschutz in Einklang gebracht werden können.

Wer ist betroffen?

Polizeibehörden des Bundes und der LänderBeschuldigte und Tatverdächtige im Rahmen von polizeilichen Ermittlungen