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Phase 1

Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz)

Initiator: Fraktion der CDU/CSU Eingereicht: 03.12.2024 BT-Drs. 20/14015
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zur Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes wurde von der Fraktion der CDU/CSU eingebracht.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Unternehmen arbeitest, das bisher den Sorgfaltspflichten in Lieferketten nachkommen musste.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Unternehmen tätig bist, das sich auf die kommende europäische Lieferkettenrichtlinie vorbereiten muss.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich interessiert, wie Deutschland seine gesetzlichen Rahmenbedingungen an europäische Standards anpasst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll die Aufhebung des Gesetzes deutsche Unternehmen auf das Inkrafttreten der europäischen Lieferkettenrichtlinie vorbereiten und nicht gerechtfertigte Wettbewerbsnachteile innerhalb der EU vermeiden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen, Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten zu vermeiden.

Geplant ist

Das Gesetz soll mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden, um Platz für die europäische Lieferkettenrichtlinie zu schaffen.

Beispiel: Ein Unternehmen muss aktuell umfassende Sorgfaltspflichten erfüllen; nach der Aufhebung wäre dies nicht mehr nötig, bis die europäische Richtlinie greift.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Unternehmen müssen nationale Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten einhalten.

Neu: Die nationalen Sorgfaltspflichten würden wegfallen, um eine Anpassung an die europäische Richtlinie zu ermöglichen.

In der Praxis: Unternehmen könnten vorübergehend weniger regulatorische Vorgaben beachten müssen, bis die europäische Richtlinie in Kraft tritt.

Mögliche Folgen

  • Durch die Aufhebung könnten Unternehmen vorübergehend weniger Aufwand für die Einhaltung von Sorgfaltspflichten haben.
  • Es könnte eine Übergangsphase entstehen, in der die nationalen Regelungen nicht mehr gelten, bevor die europäische Richtlinie greift.

Zu beachten

  • Unternehmen müssten sich dennoch auf die kommende europäische Richtlinie vorbereiten, die möglicherweise strengere Anforderungen stellt.

Offene Fragen

  • Wie wird der Übergang zur europäischen Richtlinie konkret gestaltet?
  • Welche Unterstützung erhalten Unternehmen bei der Anpassung an die neuen europäischen Vorgaben?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema ist relevant, da es die Anpassung nationaler Gesetze an europäische Standards betrifft und damit die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen innerhalb der EU beeinflussen könnte.

Wer ist betroffen?

Deutsche Unternehmen, die bisher unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fielen.Unternehmen, die sich auf die europäische Lieferkettenrichtlinie vorbereiten müssen.